Frage an Kirsten Lühmann von Dirk G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Frau Lühmann,
offenbar erreichte Sie meine letzte Anfrage zu diesem Thema nicht - daher jetzt erneut:
Wie sieht Ihr Standpunkt bzgl. RHEINMETALL in dem Interessenskonflikt: Menschenrechte im Ausland (speziell: TÜRKEI) zu Arbeitsplätze im Inland aus.
Insbesondere vor dem Hintergrund, da RHEINMETALL sein Know How ja auch auf ausländischem Boden umsetzen will (auch hier: Türkei), um sich somit vor entsprechenden Embargos/Rüstungsexportvorgaben usw. zu "drücken".
Mithin sollen so deutsche Arbeitsplätze ins Ausland verlegt werden, um dort eine Arbeit zu verrichten, die ihnen hier (zurecht!) nicht gestattet wird.
MfG
D. G.
Sehr geehrter Herr G.,
herzlichen Dank für Ihre erneute Anfrage. Die ausführliche Antwort auf Ihre vorherige Frage zur selben Thematik finden Sie unter folgendem Link: www.abgeordnetenwatch.de/profile/kirsten-luhmann/question/2017-05-02/276831
An meiner Einschätzung hat sich seitdem nichts geändert, deshalb zitiere ich hier gerne aus meiner Antwort:
"Die Situation in der Türkei ist in der Tat besorgniserregend. Die SPD setzt in der Bundesregierung auf eine klare Haltung gegenüber unserem Partner in der NATO. So konnten wir zum Beispiel nicht akzeptieren, dass die deutschen Soldaten und Soldatinnen in Incirlik nicht von Abgeordneten des Bundestages besucht werden durften. Der Beschluss zum Abzug ist deshalb vollkommen richtig. Die Türkei ist als Partner zurzeit aus unserer Sicht also leider alles andere als zuverlässig.
Bei Entscheidungen für Rüstungsexporte in sogenannte Drittstaaten gelten nach wie vor die während der Rot-Grünen Regierungszeit im Jahr 2000 verabschiedeten strengen „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“. Auch der Gemeinsame Standpunkt der EU betreffend gemeinsamer Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern aus dem Jahr 2008 ist für das Handeln der Bundesregierung verbindlich.
Dennoch gilt auch weiterhin der Grundsatz, dass Waffenexporte in Nato-Staaten grundsätzlich möglich sind, sie können aber aus besonderen politischen Gründen in Einzelfällen“ beschränkt werden. Genau von dieser Möglichkeit hat die deutsche Bundesregierung seit Anfang 2016 in mindestens elf Fällen mit Verweis auf die Menschenrechtslage Gebrauch gemacht. An dieser Einschätzung hat sich seitdem nichts Grundlegendes geändert, die Situation in der Türkei gibt nach wie vor großen Anlass zur Sorge.
Die Kontrolle der Rüstungsexporte insgesamt ist ein wichtiges Thema, Deutschland hat dafür hohe Hürden gesetzt. Konkret hat die SPD in diesem Zusammenhang eine Verschärfung der gesetzlichen Regeln für Kleinwaffen erfolgreich durchgesetzt.
Zukünftig wollen wir die bestehenden Regeln noch weiter ausbauen. Wir werden in der nächsten Legislaturperiode eine Gesetzesinitiative zur Änderung der Rüstungsexportpolitik Deutschlands einbringen. Dadurch wollen wir ein grundsätzliches Verbot des Kleinwaffenexportes in Drittstaaten außerhalb von EU, NATO und vergleichbaren Ländern erreichen. Wir wollen eine einheitliche restriktivere Rüstungsexportpolitik in Europa und einen eingeschränkteren Rüstungsexport in der EU.
Rheinmetall ist wie alle anderen deutschen Konzerne gehalten, sich an die Vorgaben der deutschen Bundesregierung zu Waffenexporten zu halten und dazu getroffene Entscheidungen zu akzeptieren. Der reine Transfer von Fachpersonal gilt dabei nicht als Export. Sollten Patente oder Dokumente genutzt werden, ist dies jedoch genehmigungspflichtig. Ich habe bei Rheinmetall immer eine große Sensibilität und auch Gesprächsbereitschaft zu diesen Themen erfahren. Ob die von Ihnen beschriebene Kooperation tatsächlich zu Stande kommt, steht nach meinem Kenntnisstand noch nicht fest."
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Lühmann, MdB