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Frage von Alexander P. •

Frage an Kirsten Lühmann von Alexander P. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Kirsten Lühmann,

im Celler Kurier vom 18.08.2017 bekräftigen Sie nochmals Ihre Position für einen baldigen Baubeginn des Mittelabschnitts der Celler Ostumgehung. Ausweislich Ihrer dortigen Aussagen orientiert sich Ihre terminliche Baubeginns-Erwartung hierbei nunmehr an einem für den Herbst angekündigten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Aber erinnern wir uns gemeinsam: Das OVG Lüneburg hatte den letzten Planfeststellungsbeschluss für diese Ostumgehung als für rechtswidrig und nicht vollziehbar befunden. Hierzu steht also in jedem Fall noch ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren aus. Wie ist dessen Bearbeitungsstand? Des Weiteren haben ein Kläger und die Beklagte betreffs jener in diesem OVG-Urteil versagten Revision eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht hierzu eingereicht, was abhängig von deren Ausgang einen weiteren Verzug dieses Baubeginns als sicher erscheinen lässt.

Meine Frage an Sie: Verdient die Öffentlichkeit hierzu im Rahmen solcher Verlautbarungen in der Presse nicht ein tiefer gehendes Maß an Informationen zu Details und Fakten?

Ihr Wahlkreisbürger

ALEXANDER PAESCH

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr P.,

ich gebe Ihnen Recht, dass umfassende Information der Bevölkerung im Interesse aller, auch der Politik und der Verwaltung ist.

Im Kern geht es bei der derzeitigen Diskussion ja um den dritten Bauabschnitt, die ersten beiden Abschnitte sind bereits fertiggestellt. Für die Abschnitte vier und fünf läuft bereits die Planung.

Derzeit wird geprüft, ob die Wahl des Gutachters zum Fledermausschutz angemessen war und ob dieser den Anforderungen genügte. Deshalb hat das Land das Urteil des OVG Lüneburg angefochten.

Die normale Verfahrensdauer in solchen Fällen der Nichtzulassungsklagen am Bundesverwaltungsgericht ist drei Monate. Ursprünglich hätte also bereits in der ersten Jahreshälfte 2016 eine Entscheidung erfolgen sollen.

Diese steht allerdings nach wie vor aus. Gründe dafür sind die Arbeitsüberlastung und die Komplexität der insgesamt drei Klagen zu diesem Thema. Zudem ist noch nicht geklärt, ob eine mündliche Verhandlung anberaumt wird.

Derzeit besteht tatsächlich die Möglichkeit, dass das ganze Urteil aufgehoben wird. Die Gefahr ist nach Einschätzung der meisten Prozessbeobachter allerdings gering.

Wie der weitere Verlauf des Verfahrens aussieht, ist deshalb ungewiss.

Sollte die Klage gegen die Gutachterwahl allerdings abgelehnt werden, bestehen mehrere Möglichkeiten für den Fortgang.

Fakt ist, dass das OVG Lüneburg zwar das Planfeststellungsverfahren für nichtig erklärt hat, allerdings nur mit Blick auf den Fledermausschutz. Dieser wurde bereits nachgebessert. Sollte also nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht diese Frage noch offen sein, dann müsste es zu einer Auslegung der Änderungen des Fledermausschutzes kommen, eine Bewertung der Einsprüche erfolgen. Womöglich ist dann auch noch ein Erörterungstermin erforderlich. Dann könnte die Planfeststellung erfolgen.

Dieser Teil des Verfahrens sollte aus jetziger Sicht insgesamt allerdings maximal ein halbes Jahr in Anspruch nehmen. Auch hiergegen könnte geklagt werden. Allerdings müsste die Aufschiebung einer solchen Klage gesondert beantragt werden und ein solcher Antrag hätte zum jetzigen Zeitpunkt nach einer so langen Verfahrensdauer vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg.

Ich werde auch weiterhin die mir zur Verfügung stehenden Informationen zum Verfahrensfortgang öffentlich machen.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Lühmann, MdB