Frage an Kirsten Lühmann von Andreas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Lühmann. Der Deutsche Bundestag hat am letzten Freitag den 21.10.2016 seine Zustimmung geben, die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes zu erweitern. Als Bürger Ihres Wahlkreises würde mich interessieren, ob Sie mit JA oder NEIN gestimmt haben. Vielen Dank für Ihre Antwort zu der Frage.
Sehr geehrter Herr Brüggemann,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.10.16 zum Thema der Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes.
Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, hat die SPD-Bundestagsfraktion der Reform des BND-Gesetzes und des Parlamentarischen Kontrollgremiums nahezu geschlossen zugestimmt. Da ich in meiner Funktion als verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion terminlich anderweitig verhindert war, konnte ich an dieser nicht namentlichen Abstimmung leider nicht teilnehmen. Dennoch möchte ich Ihnen kurz die Beweggründe unserer Fraktion für den Ausgang der Abstimmung darlegen.
Im NSA-Untersuchungsausschuss mussten meine Kollegen feststellen, dass der BND über Jahre hinweg in einer rechtlichen Grauzone arbeitete und sich zum Teil ein krudes Eigenleben in den Abteilungen entwickelte. Dementsprechend ergriff die SPD-Fraktion im Bundestag sofort die Initiative und stellte ihre Vorstellungen von einer Reform der beiden oben genannten Gesetze vor.
Die am 21. Oktober 2016 verabschiedeten Gesetze enthalten viele dieser Vorschläge meiner Fraktion und sorgen dafür, dass die Tätigkeiten des BNDs in angemessenem Rahmen auf eine rechtliche Grundlage gestellt wurden und zudem das Parlamentarische Kontrollgremium die Nachrichtendienste kontinuierlich, systematisch und strukturell kontrollieren kann. Dabei wurden die Befugnisse des BND keineswegs ausgeweitet. Er darf jetzt nicht mehr als vor der Reform.
Auch wenn Skepsis und Verunsicherung gegenüber der Arbeit der Nachrichtendienste nach den Enthüllungen von Edward Snowden angebracht sind, sind viele Vorbehalte und Kritiken der Opposition nicht zu halten. So ist es beispielsweise falsch, dass der BND jetzt Massenüberwachung nach Art der NSA durchführen kann. Der BND darf nur in vorher ausgewählten und vom Bundeskanzleramt genehmigten Bereichen des Internets Daten erheben. Nämlich dort, wo in besonderem Umfang reine Auslandskommunikation mit außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesregierung zu erwarten ist. Dies ist lediglich ein sehr kleiner Teil des gesamten Datenverkehrs. Die Erfassung von Daten ist nur zulässig, wenn der BND den ausländischen Datenverkehr mit Suchbegriffen nach den Informationen „durchkämmt“, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Ausschließlich die Inhalte dürfen gespeichert werden, die bei dieser Filterung „hängenbleiben“. Zumeist handelt es sich dabei um bestimmte Anschlüsse, also Telefonnummern, Chat-, E-Mail- oder IP-Adressen. Diese Suchbegriffe müssen genehmigt werden. Alle Daten die keinem Suchbegriff entsprechen, sind sofort und vollständig zu löschen. Das gilt auch für diejenigen Treffer, die sich bei der späteren Bearbeitung als irrelevant erweisen.
Auch kamen die meisten in den Innenausschuss bestellten Sachverständigen, anders als von der Opposition behauptet, zu einer überwiegend positiven Einschätzung des neuen Gesetzes.
Zusammenfassend sind wir in der SPD-Fraktion der Überzeugung, die rechtlichen Rahmenbedingungen der deutschen Nachrichtendienste auf das richtige Niveau gehoben zu haben.
Ich hoffe, ich konnte damit Ihre Anfrage ausreichend beantworten und Ihnen die Hintergründe der gefällten Entscheidung näher bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Lühmann, MdB