Frage an Kirsten Lühmann von Christoph S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Lühmann
Ich frage Sie dies, weil Sie ich für den Schutz der Bürger vor Verkehrslärm eingesetzt haben. Um die Bürger vor Schienenlärm, besonders vor lauten Güterzügen, zu schützen, werden viele Opfer erbracht. Z.B. soll Hamburg ohne zusätzliche Güterbahn Richtung Celle/ Lehrte auskommen, Offenburg erhält einen 1,1Mrd teuren Bahntunnel, alle Güterwagen werden mit Flüsterbremsen ausgestattet. Könnte man nicht noch viel mehr Bürger vorn Verkehrslärm schützen, wenn man auch verstärkt laute Straßenfahrzeug einbezieht, insbesondere von Krads, Quads und getunten PKWs? Und natürlich dem Lärmgesetz auch gewissenhaft Nachachtung verschafft.
Sehr geehrter Herr Strebel,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Lärm ist in jeder Form eine Belastung und kann, wenn jemand dauerhaft einer zu starken Belastung ausgesetzt ist, krank machen. Eine Gesellschaft, die auf schnelle Verbindungen angewiesen ist und auch den Individualverkehr unterstützt, muss gleichzeitig dafür sorgen, dass Lärm so weit wie möglich verhindert wird. Und sollte dies nicht ausreichend möglich sein, zumindest ein Schutz vor Lärmquellen installiert wird. Um zum Beispiel die Akzeptanz des umweltfreundlichen Schienenverkehrs zu erhöhen, ist der Lärmschutz Kernelement einer nachhaltigen Verkehrspolitik, für die wir uns als SPD besonders einsetzen. Die Regierungskoalition hat die Mittel für freiwillige Lärmsanierung in den vergangenen Jahren erheblich erhöht und eine Senkung der Lärmgrenzwerte an der Schiene um drei Dezibel durchgesetzt.
Auch ganz persönlich setze ich mich dafür ein, dass alle Bürgerinnen und Bürger vor Lärm geschützt werden. So konnte ich zusammen mit meiner Fraktion zum Beispiel Formulierungen in den aktuellen Bundesverkehrswegeplan einbringen, die den Lärmschutz auch an bestehenden Schienenstrecken, die ausgebaut werden sollen, verpflichtend machen.
Gleichzeitig - und da gebe ich Ihnen vollkommen Recht – muss neben der Bahn auch das Auto als Lärmquelle in den Blick genommen werden. So ist es mittlerweile zum Beispiel technisch möglich – und wird bei neuen Projekten auch umgesetzt – durch die Wahl des Straßenbelags bei Neubauprojekten Lärm zu verhindern. Das ist ein wichtiger Schritt, um Anwohnende zu schonen.
Ganz konkret sprechen Sie die Lärmbelastung durch Krads, Quads und getunte PKW an.
Die Europäische Union hat dazu drei maßgebliche Verordnungen verabschiedet, die auch unmittelbar für Deutschland gelten:
· EU-Verordnung 540/2014 legt unter anderem die Grenzwerte für den zulässigen Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und ein neues Prüfverfahren für die Messung von Geräuschemissionen und die Senkung der derzeit geltenden Geräuschgrenzwerte feste ( http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R0540&from=DE )
· In der EU-Verordnung 168/2013 und die delegierte EU-Verordnung 134/2014 werden Geräuschgrenzen für Kleinkrafträder und Krafträder festgelegt ( http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32013R0168&from=DE und http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R0134&from=DE )
Konkret heißt das, dass zum Beispiel für neu zugelassene Autos (bis 163 PS) bis zum Jahr 2026 der zulässige Grenzwert von jetzt 74 Dezibel auf dann 68 Dezibel sinken muss. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Geräuschemission eines Fahrzeugs unter Straßenverkehrsbedingungen nicht wesentlich von den Erwartungen der Typgenehmigungsprüfung für dieses spezifische Fahrzeug abweicht. Das heißt also, Einbauten, die ausschließlich für mehr Lärm während der Fahrt sorgen, werden verboten.
Die langen Umsetzungsfristen erlauben keine unmittelbare Einschätzung, inwieweit die neuen Regelungen umgesetzt werden und welchen Effekt sie tatsächlich haben. Dies muss fortlaufend durch wissenschaftliche Studien untersucht werden. Basierend auf den Ergebnissen könnten dann auch Nachbesserungen an den Regelungen beschlossen werden.
Allerdings halte ich es auf kurze Sicht ohnehin für die wichtigste Maßnahme, dass die bereits bestehenden Regelungen zu Lärmemissionen auch tatsächlich umgesetzt werden. Das größte Lärmproblem geht meiner Meinung nach von illegal „aufgemotzten“ Fahrzeugen aus, die somit schon jetzt nicht den zulässigen Normen entsprechen. Dafür müssen ausreichend kontrollierendes Personal und die nötige technische Ausstattung zur Verfügung stehen. Die SPD setzt sich im Bund, in den Ländern und in den Kommunen dafür ein, dass die Polizei und die öffentliche Verwaltung mehr dringend benötigtes Personal für Aufgaben wie diese bekommt.
Ein weiterer wichtiger Beitrag zu mehr Lärmschutz ist die Ausweitung von Geschwindigkeitsbegrenzungen. So hat die Bundesregierung es in dieser Legislaturperiode deutlich erleichtert, 30er-Zonen in Wohngebieten einzurichten. Das ist ein einfacher und spürbarer Weg, Anwohnende von Lärmbelastungen zu befreien.
Außerdem bin ich überzeugt, dass wir durch verstärkte Investitionen in die Elektromobilität einen großen Beitrag zum Lärmschutz leisten können. Die neuen Fahrzeuge, vor allem Elektroroller, sind deutlich leiser als vergleichbare Modelle mit Verbrennungsmotor. Hier gibt es also ebenfalls noch ein sehr großes Lärmschutzpotential.
Ich kann Ihnen versichern, ich werde mich auch weiterhin für den Lärmschutz einsetzen, egal ob in der Luft, auf der Schiene oder auf der Straße.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Lühmann