Frage an Kirsten Lühmann von Caroline M. bezüglich Frauen
Sehr geehrte Frau Lühmann,
Sexuelle Gewalt ist weit verbreitet: beinahe jede siebte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben strafrechtlich relevante Sexualdelikte. Wie eine Studie des Bundesfamilienministeriums bereits vor 9 Jahren herausfand, zeigt jedoch nur jede zwanzigste Frau das ihr Angetane an. Entsprechend dem Schutz vor Gewalt, der im Grundgesetz garantiert wird, frage ich Sie, welche Aktivitäten Sie gegen diese weit verbreitete und kaum strafrechtlich geahndete Gewalt unternehmen wollen. In erster Linie interessiert mich dabei folgende Frage:
Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) bietet Betroffenen bislang keine schnelle Hilfe. Problematisch sind die viel zu hohen bürokratischen Hürden, wegen denen den Betroffenen zu selten die ihnen zustehenden Mittel bewilligt werden. Wie wollen Sie sich hier für eine bedürfnisgerechtere Umsetzung des Gesetzes einsetzen?
Neben dem Umgang mit Opfern und Tätern sexueller Gewalt interessiert mich auch der Umgang der Politik mit häuslicher Gewalt gegen Frauen, die keine sexuellen, aber emotionale oder körperliche Ausdrucksformen findet. Daher die Frage: Was wollen Sie für den Schutz von Frauen tun, die sich aus der Gewaltsituation befreit haben (getrennt haben), aber weiterhin unter Repressalien leiden, welche die Gewalttäter, ggf. mit gerichtlicher Erlaubnis, über die gemeinsamen Kinder ausüben?
Vielen Dank, mit freundlichem Gruß,
C. Meyer
Liebe Frau Meyer,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema sexualisierter Gewalt gegenüber Frauen. Das ist ein Thema mit dem ich mich schon sehr lange befasse, auch während meiner 27 jährigen Arbeit als Schutzpolizeibeamtin in Niedersachsen. Als Polizeibeamtin habe ich an vielen Runden Tischen und Gremien zum Thema "Häusliche Gewalt, Gewalt gegen Frauen" mitgewirkt und auch maßgeblich die Fortbildung der Polizei in dem ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg dazu mit entwickelt.
Auf europäischer Ebene setzte ich mich auch als Gewerkschafterin für die europäische Schutzanordnung ein, die verhindert, dass Opfer bei einem Umzug in ein anderes europäisches Land erneut zum Gericht gehen müssen.
Gerne versuche ich Ihnen meine Haltung und meine Positionen als Politikerin zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegenüber Frauen zu erläutern.
Aus meiner Erfahrung bieten Opferhilfsorganisationen wie der Weisse Ring schnelle und unbürokratische Hilfe sowohl finanzieller Art als auch bei Antragstellungen nach dem Gesetz zur Entschädigung von Opfern nach Gewalttaten (OEG).
Zu der Frage nach der Reviktimisierung durch das Instrument Sorgerecht werden wir das Ineinandergreifen von Gewaltschutzgesetz und Umgangsrecht verbessern um von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder wirksam zu helfen . Die Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt muss in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen soll frei von jeder Form von Gewalt, auch sexualisierter Gewalt stattfinden. Um sexualisierter Gewalt entschieden entgegenzutreten und ihr zum Schutz der Kinder und Jugendlichen möglichst frühzeitig vorzubeugen, fördern wir verstärkt Präventionskonzepte und -maßnahmen
Ihre Frau Lühmann