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Frage von Horst S. •

Frage an Kirsten Lühmann von Horst S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Lühmann,

danke für Ihre Antwort vom 30.01.2013 auf mein Schreiben vom 10.03.2011.
So, da sind wir uns also nach 19 Monaten einig geworden, dass das GG einer Reduzierung der Ausbildungszeiten bei Beamten NICHT im Wege steht, weil sich der Beamte seinen Anspruch verdienen muss. Wie schön.
Jetzt konzentrieren wir uns noch auf die Worte „wertegleich“ und „wirkungsgleich“.
Bei dem einen Wort ist der WERT gleich, bei dem anderen die (AUS-) WIRKUNG.
Zu den Fakten:
Die durchschnittliche Pension eines Beamten beläuft sich auf 2570 Euro, die eines Rentners auf 984 Euro (Quelle: http://www.fr-online.de/politik/durchschnittsrente-984-euro-im-monat,1472596,3209444.html ).
Bei einem Rentner bewirkt der Wert von -60 Euro eine Reduzierung von 6,10 %.
Bei einem Beamten bewirkt der Wert von -60 Euro eine Reduzierung von 2,33 %.
Die Wirkung ist, bedingt durch den bei den Beamten um den Faktor 2,61 höheren durchschnittlichen Versorgungsbetrag unterschiedlich.
Fazit:
Die Reduzierung der Hochschulausbildungszeiten wurden NIEMALS WIRKUNGSGLEICH auf die Beamten übertragen, sondern wertegleich.
Können Sie das nachvollziehen?

Mit freundlichen Grüßen

Horst Schuberth

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Antwort von
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Zum Thema s. meine Antworten vom 25.11.2010, 21.1.2011, 16.2.2011, 30.1.2013

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