Frage an Kirsten Lühmann von Christa W. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Lühmann,
heute wende ich mich an Sie als "Niedersächsin" im Innenausschuss zum Beschäftigtendatenschutzgesetz
Ist es aus Ihrer Sicht richtig,
dass z.B. durch § 32d Abs. 3 Arbeitgebern eine "Lizenz zur Kontrolle" erteilt würde, wenn künftig anlasslose Screenings von E-Mails und Internetzugriffen durchgeführt werden können, um zu prüfen, ob es Straftaten aus dem Bereich der Untreue, Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit gegeben hat?
Damit würden Maßnahmen legalisiert, die in der Vergangenheit als Datenschutzskandale galten (z. B.bei der Bahn, Lidl)!!
Das neue „Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ – eine Mogelpackung!
„ Der Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes beinhaltet eine Fülle weiterer Regelungen, durch die die Erhebungs-, Verarbeitungs- und Nutzungsbefugnisse von Arbeitgebern auf Kosten der Beschäftigten massiv ausgeweitet werden.
Im Ergebnis verschlechtert er die datenschutzrechtliche Situation von Beschäftigten grundlegend und erheblich.
Insgesamt bleibt es bei der Feststellung, dass das Gesetz die Befugnisse von Arbeitgebern zur Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung auf Kosten der Beschäftigten massiv ausweitet.“
Der Gesetzentwurf verdient den Namen „Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ nicht . Der Schutz der Beschäftigtendaten tritt in diesem Entwurf hinter bisherige Regelungen zurück. Erhebungs-, Verarbeitungs- und damit Kontrollrechte der Arbeitgeber werden dann erheblich ausgeweitet. Richtiger wäre wohl der Name „Beschäftigtenausforschungserlaubnis-gesetz“.
Dieser Meinung des Direktors und Leiters der Europäischen Akademie der Arbeit der Universität Frankfurt am Main,Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft
Herrn Prof. Dr. Peter Wedde schließe ich mich an und bitte Sie, diesem Gesetz nicht zuzustimmen.
Welche Rechte von Beschäftigten werden nach Ihrer Meinung durch diesen Entwurf geschützt?
Warum dieser Schnellschuss?
Mit freundlichen Grüßen
Christa Wiese
Sehr geehrte Frau Wiese,
wie Sie ganz richtig schreiben, würde der Entwurf zum Beschäftigungsdatenschutz die Situation der Arbeitnehmer erheblich verschlechtern und hätte den Abbau von Arbeitnehmerrechten, sowie die Legalisierung des Überwachungsbetriebes unter dem Deckmantel des Beschäftigtendatenschutzes zur Folge. Dies kann die SPD-Bundestagsfraktion nicht tolerieren und deswegen plädieren wir dafür, die Pläne zur Überwachung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern endgültig zu beerdigen.
Aufgrund des massiven Protests von SPD, Gewerkschaften und den anderen Oppositionsfraktionen haben CDU/CSU und FDP den Gesetzesentwurf im Innenausschuss letzte Woche abgesetzt, allerdings steht er nächste Woche wieder auf der Tagesordnung. Die Koalition darf jetzt die Argumente, die sie von Arbeitnehmerseite gehört hat, nicht länger ignorieren. Sie muss erkennen, wie wichtig das Thema für 40 Millionen Beschäftigte ist.
Als Gewerkschafterin liegen mir die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr am Herzen und ich werde mich auch in Zukunft sehr dafür einsetzen, dass diese geschützt und nicht ausgehöhlt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Kirsten Lühmann