Frage an Kirsten Lühmann von Andrea H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Lühmann,
aus aktuellem Anlass bitte ich zu diesem Thema Ihre Meinung mitzuteilen.:
Nach der War Powers Resolution ( 1873) 50 USC Kapitel 33 ist der Kongress in einer Abstimmung mit einer Zweidrittelmehrheit autorisiert, einen Krieg erklären zu können.
Dieser Beschluss sollte die Fähigkeit der US- Regierung zum Kriegsführen begrenzen.
Das wurde von der Regierung ( unabhängig von der Partei) seit 1975 ignoriert.
Krieg kann nur (wenn überhaupt) mit einer Zustimmung einer 2/3 Mehrheit des Kongresses geführt werden.
Soldaten und Veteranen des US- Militärs gehen heute, am 11, November2012 mit einer medialen Großoffensive gegen die ausdauernden, unlegitimierten Kriegseinsätze der Vereinigten Staaten von Amerika ins Gefecht.
Ich bitte Sie hierzu Stellung zu nehmen, um Ihre Meinung zu erfahren und fordere Sie auf, sich dafür einzusetzen, die Kriege ohne 2/3 Mehrheit des Kongresses zu stoppen.
Mit freundlichen Grüßen
Hinz
Sehr geehrte Frau Hinz,
in der War Powers Resolution bestehen verfassungsrechtliche Unklarheiten, die der amerikanischen Exekutive viel Handlungsraum zur Kriegsführung bieten. Dieser Spielraum wurde durch wandelnde Bedrohungen und neue Konfliktformen noch vergrößert, da zu „traditionellen“ zwischenstaatlichen Kriegen neue asymmetrische Gewaltkonflikte hinzukommen, bei denen die beteiligten Akteure nicht immer nur staatlicher Natur sind und diese Konflikte so nicht zwangsweise als Krieg definiert werden müssen.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages steht es mir nicht zu, Entscheidungen des amerikanischen Kongresses zu kommentieren und möchte deshalb kurz auf die deutsche Verfassungspraxis verweisen, die ich für eine sehr sinnvolle Lösung halte, da sie sowohl Legitimität sichert als auch eine effektive operative Kriegsführung gewährleistet. Hierzulande übt das Parlament auf der Grundlage des Grundgesetzes und der geltenden Gesetze sowie des Völkerrechts letztendlich die Kontrolle über die Streitkräfte und deren bewaffnete Einsätze aus.
Zum Hintergrund:
Die durch das Bundesverfassungsgericht 1994 vorgeschriebene parlamentarische Beteiligung bei bewaffneten Auslandseinsätzen der Bundeswehr hat weitrechende Bedeutung bei der Entscheidungsfindung über diese Einsätze erlangt. Der Bundestag hat in Anbetracht der exekutiven und parlamentarischen Erfahrungen mit Auslandseinsätzen der Bundeswehr das sogenannte Parlamentsbeteiligungsgesetz erarbeitet und 2005 beschlossen. Es trägt dafür Sorge, dass die Politik auch durch parlamentarisches Handeln seine Verantwortung aktiv wahrnimmt – durch die konstitutive Beschlussfassungen des Bundestages über die jeweiligen Erstmandate als auch für die jährlichen Mandatsverlängerungen. Einen Einsatz mit bewaffneten Streitkräften ohne Parlamentsbeschluss kann es in Deutschland nicht geben.
Die Mitglieder des deutschen Bundestags haben damit eine große Verantwortung, die sie bei jeder Einsatzentscheidung immer wieder neu und am konkreten Einzelfall übernehmen müssen. Dies halte ich für besonders wichtig, da ich finde, dass militärische Gewalt das äußerste Mittel der Außenpolitik ist und daher bei Entscheidungen zu Militäroperationen ein besonders hoher Maßstab angelegt werden. In meiner Fraktion erarbeiten wir uns die Entscheidungen zu den jeweiligen Bundeswehrmandaten in einem intensiven Diskussions- und Abwägungsprozess.
Mit freundlichen Grüßen,
Kirsten Lühmann