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Kirsten Lühmann
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Frage von Jörg W. •

Frage an Kirsten Lühmann von Jörg W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Grüß Sie, Frau Lühmann.

Gemäß dem Entwurf des Sekretariats des Geschäftsordnungsausschusses soll es künftig dem Bundestagspräsidenten erschwert werden, Vertreter von Meinungen zu Wort kommen zu lassen, die von der Fraktionsmeinung abweichen: Er soll das Wort nur noch Rednern erteilen können, die von der Fraktion eingeteilt wurden, andere nur ausnahmsweise höchstens 3 Minuten und nur im "Benehmen mit den Fraktionen", wie u. A. die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Ich bin der Auffassung, dass die Diskussion im Parlament die öffentliche Diskussion wiederspiegeln sollte. Das erfordert, dass der Bundestagspräsident nach eigenem Ermessen auch Rednern das Wort erteilen darf, die anderer Auffassung sind als ihre Fraktion.

Zudem sind Bundestagsabgeordnete lauf Grundgesetz nur ihrem Gewissen verantwortlich; meiner Ansicht nach eine wichtige Stütze zur sachgerechten Meinungsbildung im Parlament. Auch daher verbietet sich jede Einschränkung ihrer Redefreiheit.

Was sind Ihrer eigenen Einschätzung nach die Probleme, die durch das Procedere der Worterteilung entstanden, wie der Bundestagspräsident sie bislang handhabt?

Welche Möglichkeiten sehen Sie, diese Probleme anders zu lösen, als es der Entwurf des Sekretariats des Geschäftsordnungsausschusses vorsieht?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wester,

vielen Dank für Ihre Frage zur geplanten Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) und damit des Rederechts einzelner Abgeordneter. Gerne teile ich Ihnen zunächst mit, dass der Gesetzesentwurf durch die Antragsteller, also die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP, wieder zurückgezogen wurde. Diese Entscheidung kann ich nur begrüßen, denn auch ich habe die geplanten Änderungen mit großer Sorge betrachtet. Die Demokratie und der Parlamentarismus leben schließlich von der öffentlichen Diskussion. Ein unverzichtbarer Teil, der oft einen entscheidenden Beitrag zur gesamten Meinungsbildung leistet, ist hierbei die abweichenden Meinung Einzelner. Eine Beschneidung des Rederechts dieser Einzelnen halte ich gerade unter diesem Aspekt für nicht angebracht.

Ferner sehe ich bei der momentanen Anwendung der GOBT keinerlei praktische Probleme und habe vollstes Vertrauen in das gesamte Präsidium des Deutschen Bundestages, dass es mit den gegebenen Handlungsspielräumen des Präsidiums auch weiterhin verantwortungsvoll umgehen wird. Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen beantworten und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Lühmann