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Kirsten Lühmann
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Frage von Dieter U. •

Frage an Kirsten Lühmann von Dieter U. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Frau Lühmann,

ist die SPD bereit erwerbsunfähig gewordene Frührentner besser zu stellen als
18 Jährige ( Hartz 4 ) oder sollen die nach 20-30 -40 Jahren Arbeit bei der
Grundsicherung das selbe erhalten ??
Was will die SPD ?--Mindestrente für erkrankte,welche auch keine Nebenjobs mehr
ausüben können--oder nur sozial wichtig ....!!!???? Agenda

Mfg
Dieter Uhrmeister

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Uhrmeister,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeitsrente.

Die Erwerbsminderungsrente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente ist eine Versicherungsleistung, die nach rentenrechtlichen Grundsätzen berechnet wird und die Lebensleistung des Versicherten durchaus berücksichtigt. Ein Frührentner bekommt nach 20 Jahren, in denen er in die Rentenversicherung Beiträge eingezahlt hat, weniger als sein Kollege nach 40 Jahren.
Das Arbeitslosengeld II oder Hartz IV ist hingegen eine steuerfinanzierte Grundsicherungsleistung, die nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusteht. Sie deckt nur das Existenzminimum ab, d.h. diese Leistung kann vom Parlament nicht verringert werden.
Sie haben Recht, dass es sich in Ausnahmefällen tatsächlich ergeben kann, dass die Sätze dieser zwei unterschiedlichen Leistungsarten im gleichen Bereich liegen.

Daher setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos zu verbessern und die Renten nach Mindestentgeltpunkten fortzuführen, um geringe Renten aufzubessern und damit die Leistung der Lebensarbeit durch einen garantierten Mindestbetrag anzuerkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Lühmann