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Kirsten Lühmann
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Frage von Mark-Thorsten H. •

Frage an Kirsten Lühmann von Mark-Thorsten H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Lühmann,

die SPD schlägt die Einführung einer Vermögensteuer vor. Wie stellt sich denn die SPD die genauere Ausgestaltung vor ? Welche Vermögensbestandteile sollen einbezogen werden (z.B. selbstbewohntes Eigenheim) ? Wird es Freibeträge geben? Besteuerung von Betriebsvermögen (z.B. Handwerksbetrieb) ? Vermeidung von Doppelbesteuerung (z.B. Anfall der Steuer im Unternehmen und dann nochmal Besteuerung bei den Anteilseigner) ? Wie hoch schätzt die SPD die Erhebungskosten der Vermögensteuer ?

Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heß,

grundsätzlich strebt die SPD mit ihren Plänen keine Substanzbesteuerung an und wird die wiedereingeführte Vermögensteuer entsprechend ausgestalten. Im Hinblick auf private Vermögen sprechen wir uns für einen Freibetrag von 1 Mio. Euro pro Kopf aus. Damit können überhaupt nur Vermögenswerte oberhalb dieser Schwelle herangezogen werden; Vermögen bis zu 1 Mio. Euro bleibt steuerfrei. Bei einem Steuersatz von 0,5 oder auch 1 Prozent (Satz der früheren „alten“ Vermögensteuer) kann es zu einer Substanzbesteuerung überhaupt nur bei sehr niedrigen Erträgen auf das zu versteuernde Vermögen kommen. Solche Fälle mag es geben; sie dürfen allerdings nicht die Richtschnur sein, um eine Vermögensteuer generell abzulehnen. In den weitaus meisten Fällen wird die Vermögensteuer dagegen lediglich das weitere Anwachsen großer und größter Vermögen bremsen.

Zur Auswirkung einer Vermögenssteuer auf Betriebe haben wir
uns mit Blick auf Wachstum und Beschäftigung eindeutig festgelegt: „Die betriebliche Vermögensteuer wird so ausgestaltet, dass sie nicht als Substanzsteuer wirkt.“ Neben einem hohen Freibetrag (5 Mio. Euro) wird geprüft, die Belastung auf z.B. 30 Prozent des Gewinns zu beschränken.
Gelten soll: Wer keinen Gewinn macht, der zahlt auch keine Steuern!
Damit können Unternehmen / Betriebe gut leben; negative Effekte auf Investitionen und Beschäftigung sollten weitestgehend ausgeschlossen sein.

Zum Erhebungsaufwand: Die Informationstechnologie kann einen erheblichen Beitrag zur Kostenreduktion bei der Erhebung der Vermögensteuer leisten.
Insgesamt sind im Zuge der Reform des Bewertungs- und Erbschaftssteuerrechtes zur Zeit der großen Koalition neue Bewertungs- und Erhebungsgrundlagen für vermögensbezogene Steuern geschaffen worden, durch die eine starke Reduzierung des Erhebungsaufwandes erreicht werden könnte.

Der Vorwurf der „Mehrfachbesteuerung“ wird gerne vorgebracht, um zu begründen, dass eine spezielle Besteuerung unangebracht ist. Dabei gibt es bereits heute Mehrfachbesteuerung in vielen Fällen, was diese Kritik ad absurdum führt: Wenn jemand etwas kauft und dabei Mehrwertsteuer abführt, dann hat er oft aus bereits
versteuertem Einkommen bezahlt. Auch die Erbschaftsteuer, die dieser Kritik so nicht unterliegt, geht oft auf eine Mehrfachbesteuerung zurück.

Generell gilt für unsere Vorschläge bei der Vermögensteuer dasselbe wie für unser Vorhaben, den Tarif bei der Einkommensteuer im oberen Bereich leicht anzuheben: Mit ihrer Realisierung würden lediglich diejenigen einen stärkeren Beitrag zur Finanzierung unserer Gesellschaft leisten, die das auch verschmerzen können.

Mit unserem Steuer- und Finanzkonzept haben wir einen durchgerechneten und gegenfinanzierten Vorschlag für ein solidarisches und wirtschaftlich erfolgreiches Gemeinwesen vorgelegt, das gerecht finanziert wird.

Wenn Sie Interesse haben, können Sie hier mehr dazu lesen: http://www.spd.de/linkableblob/21946/data/53_beschluss_wirtschaft_finanzen_lang.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Lühmann