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Kirsten Lühmann
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Frage von David M. •

Frage an Kirsten Lühmann von David M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lühmann,

194 der 612 (Quote: ca. 30%) Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Beamte. Die Bundesrepublik hat dagegen eine Beamtenquote (Bund+Länder) von deutlich unter 10 %. Wie ist Ihre Meinung dazu?
1. Befürworten Sie den hohen Anteil von Beamten im Bundestag?
2. Bestehen Ihrer Ansicht nach Gefahren, dass der überproportinal hohe Beamtenanteil im Bundestag zu Interessenkonflikten führen kann, insbesondere wenn es darum geht Gesetze zu verabschieden, die die Beamtenbesoldung von Bundesbeamten regeln?

Mit freundlichen Grüßen
David Meixner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meixner,

vielen Dank für Ihre Fragen. Es ist richtig, dass Beamten und Beamtinnen im Bundestag überrepräsentiert sind. Allerdings ist auch festzuhalten, dass im Vergleich mit der Bevölkerung nicht nur der Anteil von Beamten und Beamtinnen sondern auch der von Juristen und Juristinnen, Lehrenden und Gewerkschaftern und Gewerkschafterinnen vergleichsweise hoch ist. So waren 2010 etwa 7,5% aller Deutschen Mitglieder einer DGB-Gewerkschaft. Im Vergleich dazu sind 26% der Bundestagsabgeordneten gewerkschaftlich engagiert. Das finde ich weder gut noch schlecht, denn es nicht das Ziel oder die Aufgabe unseres demokratischen Systems ein Parlament zu bilden, welches bezüglich der Berufsgruppen ein genaues Abbild der Gesellschaft schafft. Die Bevölkerung entscheidet, wer für die Position der Abgeordneten am geeignetsten ist und wählt dementsprechend. Hierbei besteht die Möglichkeit, sich für eine Partei als solche oder direkt für einen Abgeordneten zu entscheiden. Die zur Wahl stehenden Kandidierenden, sowie auch die Listenreihenfolge, werden zuvor demokratisch von den jeweiligen Parteien bestimmt. Dadurch gehen die Bundestagsabgeordneten aus einem rein demokratischen Entscheidungsprozess hervor. Desweiteren sind sie wie in Artikel 38 (1) des Grundgesetztes festgesetzt ist, „Vertreter des ganzen Volkes, [die] an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen [sind]. (Art 38 (1) GG).“ Daher ist der überproportionale Anteil von Beamten und Beamtinnen kein Problem, solange sie diesem Anspruch folgen und ihre Entscheidungen unabhängig und zum Wohle der Bevölkerung treffen. Ich habe das in den zwei Jahren meiner Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag auch so erlebt.

Sollte dies jedoch nicht mehr der Fall sein, wären die Konsequenzen natürlich problematisch. Allerdings muss man sich bewusst machen, dass ein aktiver Eingriff in die Verteilung der Berufsgruppen im Bundestag, zum Beispiel durch zahlenmäßige Vorgaben, die freie Wahl ad absurdum führen und die Demokratie massiv einschränken würde. Dies würde einen Verstoß gegen Artikel 38 des Grundgesetztes bedeuten. Folglich wären Parteien nicht mehr frei in ihrer Entscheidung, welche Kandidaten und Kandidatinnen sie aufstellen. Auch die Parlamentsbildung nach der Wahl wäre demokratisch gesehen problematisch, sollte eine Berufsgruppe unter- oder überrepräsentiert sein. Das würde ja bedeuten, vom Volk gewählten Abgeordneten ihr Mandat zu entziehen. Und wer soll entscheiden, welcher Vertreter/Vertreterin der berufsgruppe gehen muss und wer bleiben darf?
Abschließend ist festzuhalten, dass nicht der Anteil an Beamten und Beamtinnen im Bundestag entscheidend ist, sondern der Demokratische Prozess aus dem sie hervorgehen.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Lühmann