Frage an Kirsten Lühmann von Wolfgang Z. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Lühmann,
mit dem Rentenanpassungsgesetz von 2004 ist meine Rente de facto um 5,49% gekürzt worden. Beim B9 Pensionär ( 6720,85 Euro) um exakt 0,89 %. Dank Ihrer Antwort weiß ich jetzt, dass diese ungleiche Anpassung de jure wirkungsgleich ist.( VersÄndG2001)
Bei „Anne Will“ haben Sie aber postuliert, dass die Beamten de facto die gleiche Anpassungslast zu tragen hätten. Und darauf bezog sich meine leider nicht beantwortete Frage. Darf ich also unterstellen, dass Sie bei ihrem nächsten öffentlichen Auftritt die wirkungsgleiche Pensionsanpassung als " juristischen Sprachgebrauch des Versorgungsänderungsgesetzes 2001“ benutzen und damit keineswegs de facto missverstanden werden möchten?
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Zimmermann
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
der Abzug von 60 Euro betrifft einen Rentner mit Minimalrente genauso wie einen Rentner, der die Höchstrente bezieht. Dasselbe trifft auf Pensionäre zu, ihnen werden 60 Euro abgezogen, sowohl bei niedriger Pensionsstufe als auch bei hoher Pensionsstufe.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Lühmann