
Als Regierungs-Fraktionen arbeiten wir derzeit an der Verbesserung ambulanter und stationärer Versorgungsstrukturen insbesondere in ländlichen Gebieten.
Caspar Sessler
Als Regierungs-Fraktionen arbeiten wir derzeit an der Verbesserung ambulanter und stationärer Versorgungsstrukturen insbesondere in ländlichen Gebieten.
Bereits mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wurde der G-BA zudem beauftragt, das Nähere zu einzelnen Facharztgruppen und den erforderlichen ärztlichen Qualifikationen zu regeln, bei denen der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse zur Verordnung von Cannabis als Medizin entfällt (in der SAPV gibt es schon entsprechende Ausnahmen).
Ich stimme Ihnen zu, dass das medizinische Potenzial von Cannabis noch besser genutzt werden kann.
wer berauscht ist, sollte nicht Auto fahren, egal ob durch Alkohol, THC oder andere Substanzen. Gleichzeitig lehne ich es ab, den Entzug des Führerscheins quasi als Ersatzstrafrecht zu verwenden, so wie es viele Cannabis-Konsument*innen und zum Teil auch Patient*innen bisher erlebt haben.
Dennoch war das Gesetz im Bundesrat umstritten. Um eine Blockade zu verhindern, wurden in einer Protokollnotiz einige Aspekte ergänzt. Diese Protokollnotiz wird nun mit einem Änderungsgesetz umgesetzt. Die Beratungen über die konkrete Ausgestaltung dauern zum aktuellen Zeitpunkt noch an und den Ergebnissen kann ich hier nicht vorgreifen.
Vom Entzug des Führerscheins sind bisher auch Menschen bedroht, die Cannabis für den Eigengebrauch im Auto mit sich führen, ohne konsumiert zu haben. Das war nicht hinnehmbar!