Halten Sie die Vorgehensweise der Führerscheinstellen für gerechtfertigt, zumal Patienten ärztlich begleitet werden, Arzneimittelsteuer zahlen und, anders als bei Freizeitkonsumenten, legal beziehen?
Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther,
nach neuer FeV können Freizeit-Cannabis-Nutzer ihre Fahrerlaubnis unabhängig vom Grenzwert nach erster Auffälligkeit ohne MPU zurückbekommen (Gleichstellung Alkohol).
Betroffene, die seit der MPU Anordnung Patient wurden sind allerdings davon ausgeschlossen und müssen, auch bei der ersten Auffälligkeit, alle Nachweise (Atteste, Facharztgutachten, MPU) nach wie vor erbringen. Hierdurch entsteht eine massive Ungleichbehandlung seitens der Führerscheinstellen, die mit sehr hohen Kosten und persönlichem Aufwand für die Patienten einhergeht.
Sehr geehrter Herr J.,
wer berauscht ist, sollte nicht Auto fahren, egal ob durch Alkohol, THC oder andere Substanzen. Gleichzeitig lehne ich es ab, den Entzug des Führerscheins quasi als Ersatzstrafrecht zu verwenden, so wie es viele Cannabis-Konsument*innen und zum Teil auch Patient*innen bisher erlebt haben. Vom Entzug des Führerscheins sind bisher auch Menschen bedroht, die Cannabis für den Eigengebrauch im Auto mit sich führen, ohne konsumiert zu haben. Das muss sich ändern! Mit dem CanG wird die Fahrerlaubnis-Verordnung dahingehend geändert, dass der reine Besitz von Cannabis, wenn keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt, nicht mehr zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann. Eine rückwirkende Änderung im Sinne einer Amnestie ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Der bisherige Verweis in § 14 Absatz 1 Satz 3 FeV auf Cannabis wird ersatzlos gestrichen. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann damit nicht mehr darauf gestützt werden, dass gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss oder Anzeichen von Cannabismissbrauch kommt es aber weiterhin zur MPU. Patient*innen können mit Nachweisen belegen, dass sie auf die regelmäßige Einnahme von Cannabis angewiesen sind. Auch hier gilt, dass kein Sicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmende entstehen darf. Grundsätzlich wurde die Situation mit der Cannabisreform aber für alle Konsumierenden sachgerecht angepasst.
Zudem wurde kürzlich der Vorschlag der Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums für einen THC-Grenzwert vorgelegt. Die Empfehlung der Expertengruppe, den Grenzwert für Cannabis auf 3,5 ng zu erhöhen und ein neues Testverfahren zu etablieren, begrüße ich sehr. Jetzt gilt es, die Empfehlungen im Bundestag zügig umzusetzen, um anlasslose MPUs und eine Kriminalisierung durch die Hintertür zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther