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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Janne G. •

Gibt es Pläne den Genehmigungsvorbehalt für medizinisches Cannabis abzuschaffen?

Hallo,

Wie in der Überschrift schon geschrieben: Gibt es Pläne den Genehmigungsvorbehalt abzuschaffen? Nachdem Cannabis mit Säule 1 des CanG aus dem BtmG rausgenommen wurde, und nun ein "normales" Rezept genügt, wäre es auch an der Zeit den Genehmigungsvorbehalt abzuschaffen. Viele Cannabis Patient*innen, die bisher ihre Medizin selbst bezahlen müssen würden sich freuen.

Bisher lehnen die Krankenkassen sehr viele Anträge ab.

Danke für eine Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,

Janne G. (Dey/deren)

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo Janne G.,

immer wieder berichten mir Patient*innen von Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Cannabis als Medizin. Gerade angesichts der verabschiedeten Reform ist es wichtig, dass Menschen, die Cannabis zu medizinischen Zwecken benötigen, es mit ärztlicher Begleitung verlässlich erhalten können. Eine Eigenmedikation kann eine Therapie nicht ersetzen. Zum Teil bestehen aber seitens der Ärzteschaft noch Vorbehalte gegen Cannabis als Medizin.

Die Cannabisreform hat aber auch in diesem Bereich Verbesserungen angestoßen. Wir erleichtern den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken, in dem ein Erlaubnis- statt eines Ausschreibungsverfahrens etabliert wird. So wird Deutschland unabhängig von Importen, kann den Bedarf decken und Versorgungssicherheit sowie eine hohe Qualität nach GMP-Standards sicherstellen. Zudem entfällt mit der Streichung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz auch das aufwendige Verfahren zur Verschreibung von Arzneimitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Die Apotheken und die Ärzteschaft werden dadurch von bürokratischen Anforderungen entlastet.

Bereits mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wurde der G-BA zudem beauftragt, das Nähere zu einzelnen Facharztgruppen und den erforderlichen ärztlichen Qualifikationen zu regeln, bei denen der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse zur Verordnung von Cannabis als Medizin entfällt (in der SAPV gibt es schon entsprechende Ausnahmen). Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass der Genehmigungsvorbehalt komplett gestrichen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

 

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