(...) Das Petitionsrecht gehört zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 17 garantiert damit jedem das Recht, eine Petition einzureichen – unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist, Ausländer ist oder im Ausland lebt. (...)
(...) Das Petitionsrecht gehört zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 17 garantiert damit jedem das Recht, eine Petition einzureichen – unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist, Ausländer ist oder im Ausland lebt. (...)
(...) Das Petitionsrecht gehört zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 17 garantiert damit jedem das Recht, eine Petition einzureichen – unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist, Ausländer ist oder im Ausland lebt. (...)
(...) Das Petitionsrecht gehört zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 17 garantiert damit jedem das Recht, eine Petition einzureichen – unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist, Ausländer ist oder im Ausland lebt. (...)
(...) Es ist jetzt an der Bundesregierung, auf unsere Vorschläge einzugehen und die Strukturen der Notfallversorgung so zu reformieren, dass sie die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten treffen. (...)
(...) Die Zahl der Organspenden ist seit dem Jahr 2012 kontinuierlich zurückgegangen. Nachdem im Jahr 2017 auf dem Tiefstand nur 797 Menschen nach ihrem Tod ihre Organe gespendet haben, ist 2018 ein Anstieg auf 955 Personen verzeichnet worden – das steht der Zahl von über 10.000 Patient*innen gegenüber, die dringend auf ein Spenderorgan warten. (...)