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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Annette D. •

Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Annette D. bezüglich Gesundheit

Betrifft Petition 90088 zur Rettung des Wahltarifs zur Erstattung der Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie wurde am 11. 01.2019 beim Bundestag eingereicht und ist immer noch nicht veröffentlicht. Wie kommt es, dass eine Petition, die bereits von 18.413 Menschen unterschrieben wurde nicht veröffentlicht wird?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau D. F.,

zu der von Ihnen konkret benannten Petition können wir aus Datenschutzgründen keine Auskunft zu geben, gerne erläutere ich Ihnen jedoch das allgemeine Verfahren:

Das Petitionsrecht gehört zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 17 garantiert damit jedem das Recht, eine Petition einzureichen – unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist, Ausländer ist oder im Ausland lebt. Voraussetzung ist nur, dass die Petition schriftlich oder online mithilfe des Onlineformulars und mit Angabe der Adresse eingereicht wird.

Wird eine Petition mit dem Wunsch eingereicht, sie auf der Internetplattform des Ausschusses zu veröffentlichen, wird gemäß der "Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen" zunächst geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gegeben sind. Diese Prüfung kann abhängig von der Komplexität unterschiedlich lang dauern. Deshalb kann es sein, dass Petitionen mit höherer ID-Nummer bereits veröffentlicht sind.

Über die Prüfung sowie das Ergebnis der Prüfung wird die oder der Petent*in informiert; bei positivem Entscheid wird die Petition dann veröffentlicht.

Eine Petition wird aber auf jeden Fall im regulären Petitionsverfahren bearbeitet/geprüft - das ist unabhängig davon, ob sie zuvor veröffentlicht wird bzw. war.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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