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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Jan Niclas W. •

Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Jan Niclas W. bezüglich Gesundheit

Ich habe, seit meinem letzten Anruf bei der 116 117, Angst. Warum muss ich selbst einschätzen, ob ich nen Rettungswagen brauche oder der KV Artzt reicht?

Ich saß 30 Minuten in der Warteschleife, wie können sie sicher gehen, dass ich, wegen meiner eigen Fehleinschätzung mit der zu rechnen ist, dabei nicht kollabiere?

Wie Stellen Sie sicher, das die Frau aus der 200km von mir entfernten Leitstelle Ortskenntnis hat?

mit freundlichen Grüßen
JNW

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Generell gilt: der ärztliche Bereitschaftsdienst hilft bei Erkrankungen, die nicht lebensbedrohlich sind, bei denen die Behandlung aus medizinischen Gründen aber nicht bis zum nächsten Tag warten kann. Dies betrifft z.B. Fälle von Fieber höher als 39 °C, Schnittverletzungen, bei denen ein Pflaster nicht ausreicht oder akute (Bauch- oder Rücken-)Schmerzen. Bei ernsten Verletzungen sollte hingegen die 112 kontaktiert werden. Die Homepage des ärztlichen Bereitschaftsdienstes stellt unter folgendem Link eine gute Handlungsorientierung zur Verfügung: https://www.116117.de/html/de/bereitschaftsdienst.php#content151

Grundsätzlich haben Sie völlig recht: Das unübersichtliche Nebeneinander von Arztpraxen, kassenärztlichem Bereitschaftsdienst, Rettungsdienst und Notaufnahmen macht es vielen Bürgerinnen und Bürgern schwer, im Falle gesundheitlicher Probleme das für sie passende Versorgungsangebot zu finden. Es ist Aufgabe der Politik und der Gemeinsamen Selbstverwaltung, die Versorgung so zu steuern und das Angebot der Notfallversorgung so auszugestalten, dass es den Versorgungsnotwendigkeiten der Patientinnen und Patienten entspricht.
Wir Grüne im Bundestag haben aus diesem Grund im November 2018 einen Antrag zur Reformierung der Notfallversorgung vorgelegt. Ziel einer Reform der Notfallversorgung muss es sein, Patientinnen und Patienten die für sie sinnvolle und qualitativ hochwertige medizinische Hilfe zu ermöglichen. Dafür muss die Notfallversorgung über die bestehenden ambulanten und stationären Sektoren hinweg koordiniert und verantwortet werden. Zudem müssen Bürgerinnen und Bürger besser als bislang über medizinische Hilfsangebote in ihrer Nähe informiert werden. Den Antrag und die darin enthaltenen Forderungen können Sie unter folgendem Link aufrufen: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/059/1905909.pdf

Zentraler Baustein der Reform ist die Schaffung eines verständlichen Behandlungspfades für Patientinnen und Patienten, die Hilfe suchen: dazu gehört eine einheitliche Notrufnummer und Leitstelle, die rund um die Uhr Beratung anbietet und die Betroffenen durch Fachleute weiter vermittelt; dazu gehören ebenso zentrale Standorte von Notfallpraxen an Kliniken mit einem gemeinsamen Tresen. Dort wird jede Person, die Hilfe sucht, untersucht und die Patientinnen und Patienten genau dorthin weitergeleitet, wo sie das für sie medizinisch notwendige Versorgungsangebot erhalten.
Es ist jetzt an der Bundesregierung, auf unsere Vorschläge einzugehen und die Strukturen der Notfallversorgung so zu reformieren, dass sie die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten treffen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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