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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Dr. Kristina J. •

Frage an Kirsten Kappert-Gonther von Dr. Kristina J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Kappert-Gonther,

ich wende mich an Sie als praktizierende Ärztin und Homöopathin. Die Hahnemanngesellschaft hat eine Petition (90088) zur Rettung des Wahltarifs zur Erstattung der Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie am 11. 01.2019 beim Bundestag eingereicht und ist immer noch nicht veröffentlicht. Weit höhere Petitions-IDs wurden bereits veröffentlicht. Diese Verzögerung durch den Gesundheitsausschuss ist indiskutabel. Die politische Meinung bezüglich komplementärer Heilverfahren ist momentan "anti", und ich vermute hinter dem "Übersehen" eiiner Petition auch eine gewisse Tendenz. Sehen Sie das vor Ort auch so?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Dr. J.,

zu der von Ihnen konkret benannten Petition können wir aus Datenschutzgründen keine Auskunft zu geben, gerne erläutere ich Ihnen jedoch das allgemeine Verfahren:

Das Petitionsrecht gehört zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 17 garantiert damit jedem das Recht, eine Petition einzureichen – unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist, Ausländer ist oder im Ausland lebt. Voraussetzung ist nur, dass die Petition schriftlich oder online mithilfe des Onlineformulars und mit Angabe der Adresse eingereicht wird.

Wird eine Petition mit dem Wunsch eingereicht, sie auf der Internetplattform des Ausschusses zu veröffentlichen, wird gemäß der "Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen" zunächst geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gegeben sind. Diese Prüfung kann abhängig von der Komplexität unterschiedlich lang dauern. Deshalb kann es sein, dass Petitionen mit höherer ID-Nummer bereits veröffentlicht sind.

Über die Prüfung sowie das Ergebnis der Prüfung wird die oder der Petent*in informiert; bei positivem Entscheid wird die Petition dann veröffentlicht.

Eine Petition wird aber auf jeden Fall im regulären Petitionsverfahren bearbeitet/geprüft - das ist unabhängig davon, ob sie zuvor veröffentlicht wird bzw. war.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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