
(...) Im Regierungsentwurf zum „Jahressteuergesetz 2019“ vom 23.09.2019 war ursprünglich vorgesehen, die Verlustverrechnung für Verluste aus Termingeschäften und ähnliche Sachverhalte vollständig auszuschließen. (...) Wir sehen aber auch, dass der Gesetzestext sehr missverständlich formuliert ist. (...)