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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Marc K. •

Wird in Verfahren bezüglich Cannabis-Delikten im Straßenverkehr, weiterhin, bei alleinig nachgewiesenem Konsum, stets von einer "Neigung zur Rauschgiftsucht" ausgegangen?

Bleibt diese Praxis bestehen oder wird dies im Zuge der Entkriminalisierung von Cannabis sowohl als auch in der StVG, der FeV, dem FEAR sowie dem StGB geändert?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage. Im Zuge der Cannabislegalisierung wurde der Referentenentwurf vom Gesundheitsministerium erarbeitet und in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Der Entwurf beinhaltet auch Regelungen für den Straßenverkehr. Allerdings zeigt das zuständige Bundesverkehrsministerium bisher wenig Bereitschaft, Änderungen in diesem Bereich vorzunehmen.

Ich halte eine neue Regelung des Cannabiskonsums im Straßenverkehr für dringend notwendig, da der Besitz und Konsum von Cannabis grundsätzlich zukünftig erlaubt sein werden. Bisher werden Cannabis Konsumierende oft allein wegen des Besitzes von Cannabis mit dem Führerscheinentzug bedroht. Zudem ist der angewandte analytische Grenzwert von 1 ng THC pro ml Blutserum so gering, dass er noch erreicht wird, wenn längst keine Rauschwirkung mehr vorliegt.  

Sobald der Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis im Kabinett verabschiedet wird, beginnen die parlamentarischen Beratungen, in denen ich mich für eine Anpassung der Grenzwerte im Straßenverkehr einsetzen werde. Dabei ist klar, niemand sollte berauscht Auto fahren. Cannabiskonsum darf aber auch nicht weiter über den Straßenverkehr pauschal kriminalisiert werden. Kürzlich haben Mitglieder der Grenzwertkommission einen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blut vorgeschlagen. Zudem muss die Fahrerlaubnis-Verordnung angepasst werden, um keine anlasslosen Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen (MPUs) durchzuführen. Verkehrskontrollen sollten vornehmlich an der Überprüfung der Fahrtauglichkeit ausgerichtet werden.

Diese Maßnahmen sollen die Verkehrssicherheit gewährleisten und gleichzeitig eine faire Behandlung von Cannabiskonsument*innen im Straßenverkehr ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Kappert-Gonther

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