Frage von Rosi B. •

Warum wird der Tierschutz von keiner Partei im Bundestag auch nur erwähnt?

Ich bin Parteimitglied bei den Grünen und vermisse das Thema sehr, obwohl im Parteiprogramm sehr viel Gutes darüber steht. Liegt es immer noch am "Misserfolg" vom Vorschlag Veggieday?
Robert Habeck hat sich in einem Podcast zum Thema ausführlich geäußert, weil er danach gefragt wurde. Das war sehr erfrischend und tat den Millionen Tierschützern gut!
Welche Partei soll denn bei diesem Thema etwas Konstruktives äußern wenn nicht die Grünen???
LG Rosi B.

Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift! Auch mir liegt der Tierschutz sehr am Herzen.

Der Entwurf der Novelle des Tierschutzgesetzes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), der letztes Jahr von der Bundesregierung eingebracht wurde, konnte nicht mehr abgeschlossen werden. Im Entwurf waren einige Verbesserungen vorgesehen, z. B. für Heim- und Zirkustiere, genauso wie für landwirtschaftlich genutzte Tiere. Das Geschäft mit Tieren mit Qualzuchtmerkmalen muss ebenso wie der illegale Tierhandel bekämpft werden. Qualvolle Verstümmelungen wie das Schwänzekürzen bei Lämmern sollte gänzlich verboten werden. Viele Wildtierarten sollten nicht mehr in Zirkussen gehalten werden dürfen. Tierquälerische Verstöße sollten durch höhere Straf- und Bußgeldrahmen und Videoüberwachung in Schlachthöfen besser erkannt und härter bestraft werden. Es ist bedauerlich, dass diese und weitere Vorschläge nicht umgesetzt werden konnten.

Der Gesetzesentwurf beinhaltete unter anderem:

  • Verbot der Zucht, Ausstellung und Werbung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen
  • Reduzierung nicht-kurativer Eingriffe bei Tieren
  • Verpflichtende Identitätsprüfung für den Onlinehandel mit Heimtieren
  • Einführung von Videoüberwachung in Schlachthöfen
  • Verbot der Haltung bestimmter Tierarten in reisenden Zirkusbetrieben
  • Erhöhung des Straf- und Bußgeldrahmens bei tierschutzrechtlichen Verstößen
  • Verankerung des Amtes eines/einer Bundesbeauftragten für Tierschutz auf gesetzlicher Ebene.

Der Anspruch muss weiterhin sein, Lücken im Tierschutz zu schließen, den Verfassungsauftrag zum Schutz der Tiere zu erfüllen und den Tierschutz sowohl rechtlich als auch institutionell zu stärken. Tierschützer*innen im ganzen Land hatten sich lange für entsprechende Gesetze eingesetzt. Leider gibt es von einigen Seiten immer noch Widerstände gegen einige Maßnahmen, weil auf Kosten der Tiere Profite gemacht werden. Wir arbeiten weiter daran, Missstände zu beheben und gesetzliche Lücken zu schließen. Zum Wohle der Menschen und der Tiere.

Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Zuschrift und die Forderungen auch an Vertreter*innen anderer Fraktionen richten. Je breiter die Stimmen aus dem Tierschutz gehört werden, desto höher ist die Chance, dass sie den Weg in den Koalitionsvertrag finden und gesetzliche Änderungen angestoßen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther

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Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB
Kirsten Kappert-Gonther
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN