Wieso werden Kleinkrafträder nicht mehr bei der THG-Quote berücksichtigt?
Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther,
mit dem neuen Gesetz zur THG-Quote werden Kleinkrafträder (z.B. Elektroroller bis 45 km/h) nicht mehr berücksichtigt. Jedoch macht das für mich keinen Sinn, da man mit diesen sogar mehr CO2-Emmisionen einspart als mit einem Elektroauto. Wenn man den Elektroroller für eine Fahrt benutzt, statt eines Autos mit Verbrennermotor hat man meiner Ansicht nach sogar eine höhere THG-Quote verdient als Fahrer von Elektroautos.
Mit freundlichen Grüßen
Markus W.
Sehr geehrter Herr W., vielen Dank für Ihre Anfrage.
Dass für freiwillig angemeldete Elektro-Leichtfahrzeuge die Treibhausgasminderungsquote beantragt werden kann, ist aktuell nur mangels eines eindeutigen gesetzlichen Ausschlusses möglich. Es war und ist nicht beabsichtigt, Leichtfahrzeuge von der THG-Quote profitieren zu lassen, weil der Auszahlungsbetrag viel zu gering für den Verwaltungsaufwand wäre. Demnach könnte der Auszahlungsbetrag nicht mehr mit dem Pauschalbetrag für Pkw gleichgesetzt werden. Stattdessen müsste eine viel geringere jährliche Durchschnitts-Ladeleistung als anrechenbarer Pauschalwert herangezogen werden, die der Ladeleistung eines Leichtfahrzeugs entspricht.
Laut Berechnungen des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz würde der Pauschalbetrag für Leichtfahrzeugs bei einem einstelligen bis sehr geringen zweistelligen Betrag festgesetzt werden. Anders ausgedrückt wäre der Verwaltungsaufwand fürs Umweltbundesamt kostspieliger als der auszuzahlende Betrag an die Besitzenden von Elektro-Leichtfahrzeuge.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther