Wie werden die Grundrechte von Menschen gewahrt, die sich nicht testen lassen wollen? Manche haben ja Angst, sich an den Teststationen bei Leuten mit Symptomen anzustecken?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die beste Strategie gegen die Corona-Pandemie ist das Impfen. Daneben brauchen wir weiterhin Kontaktreduzierungen und umfassende Testungen, um Infektionsketten zu unterbrechen und weitere Infektionen so zu reduzieren. Um die Ausbreitung von gefährlichen Krankheiten wie COVID-19 zu verhindern, darf der Staat Grundrechte beschränken. All das zu dem Zweck, die Ausbreitung einer Krankheit zu verhindern und damit das Recht bisher nicht infizierter Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, GG). Die Beauftragung von Teststationen erfolgt nur, wenn Anbieter die ordnungsgemäße Erbringung von Testungen unter Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen, medizinprodukterechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen sowie weiterer Anforderungen gewährleistet, so dass die Gefahr einer Ansteckung hier sehr niedrig ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Kirsten Kappert-Gonther