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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Susanne K. •

Wie sehen Sie dazu dass Kinder Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen und dies nicht durch das Kindergeld abgedeckt wird !?

Wir sind vor kurzem Eltern geworden. Mein Mann ist Privat versichert ich gesetzlich.
Wir waren überrascht dass wir nun Kranken und Pflegeversicherungsbeitrage für unser Kind zahlen müssen . In der gesetzlichen sind es Runde 200Euro.
Wenn ich nicht mehr arbeiten gehe würden auch noch die hälftigen Beiträge des Einkommens meines Mannes an Krankenversicherung anfallen.
Ist es nicht sozial ungerecht wenn Kinder manchmal kostenlos versichert sind (zum Beispiel bei Unverheirateten oder einkommensstarken Personen wo beide in der gesetzlichen sind während andere pro Kind dermaßen belastet werden ?
Sollten Kinder nicht generell kostenlos versichert sein?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

die gesetzliche Krankenversicherung beruht auf dem Solidarprinzip. Es steht jedem und jeder frei, sich freiwillig gesetzlich zu versichern; für Familien lohnt sich das häufig auch für Gutverdiener*innen. Wenn ein Elternteil privat und eins gesetzlich versichert ist, sind Kinder in der Regel über die besser verdienende Person versichert. Das Solidaritätsprinzip in der GKV soll nicht ausgehöhlt werden, indem der/die besser verdienende Partner*in sich mit geringem Beitrag privat versichert und damit der solidarischen Finanzierung entzieht, während der/die andere Partner*in Mitglied der GKV ist und die Kinder beitragsfrei mitversichert werden.

Wir Grüne setzen uns für eine Bürger*innenversicherung für alle ein. Dieses Modell hat innerhalb der Koalition mit der FDP aber keine Mehrheit gefunden. Wären alle Menschen solidarisch versichert, müssten Menschen mit geringen Einkommen und Kinder keine Beiträge zahlen. Hier ein Auszug aus unserem Konzept:

"Eigenständig und gut abgesichert – ein Leben lang

Bislang sind Kinder, Ehegatten und Lebenspartner ohne ausreichendes Einkommen keine eigenständigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern haben nur einen von ihren Eltern, Ehegatten oder Lebenspartnern abgeleiteten Versicherungsanspruch. Kommt es beispielsweise zur Trennung eines Paares oder verstirbt das Mitglied, endet in der Regel auch die Familienmitversicherung. Ähnlich verhält es sich bei gering verdienenden Ehe- oder Lebenspartnern von privat Versicherten. Darüber hinaus gibt es noch immer viele Menschen, die überhaupt nicht durch eine Krankenversicherung abgesichert sind. Wir wollen, dass künftig ein einfaches und gerechtes Prinzip gilt: Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind eigenständig krankenversichert und so ab Geburt individuell abgesichert. Noch vor der Steuernummer würden frisch gebackene Eltern künftig als erstes einen Brief erhalten, der ihrem Kind eine lebenslange Absicherung für den Krankheitsfall garantiert. Kinder und andere Personen, die kein eigenes oder nur ein sehr geringes Einkommen beziehen, werden von der Beitragszahlung befreit. So ist gewährleistet, dass alle verlässlich durch eine Krankenversicherung geschützt sind und niemand überfordert wird."

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Kappert-Gonther

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