Wie bewerten Sie die "besorgniserregenden Sicherheitsprobleme" u. "erheblichen Bedenken" (s. CCC) im Zusammenhang mit der von großen Teilen der Gesundheitspolitik ignorierten Kritik an e-PA?
https://tinyurl.com/yprcmmjv
https://tinyurl.com/mrxj9tpd
https://tinyurl.com/yszpk9ej
„Die ePA in ihrem aktuellen Zustand auszurollen, ist angesichts ihrer besorgniserregenden Sicherheitsprobleme eine falsche Entscheidung. Denn die Behauptung, dass die ePA sicher ist, trifft nicht zu. Dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dies wahrheitswidrig und unverfroren behauptet, leugnet die belegten und beweisbaren Schwachstellen“, sagt Calvin Baus, Sprecher des Chaos Computer Clubs.
Die gezeigten Probleme, die den Verantwortlichen bei der Gematik und im Ministerium teilweise schon länger als ein Jahrzehnt bekannt sind, werden weiter heruntergespielt und nicht ernst genommen. Da die Schwachstellen auch jetzt noch kleingeredet werden, ist es überfällig, die technischen Details des teuren Mammutprojekts offenzulegen."
Wie bewerten Sie zudem die grosso modo defizitäre Informationspolitik der GKV nach § 343 Nr. 1a SGB V?

Sehr geehrter Herr H.,
die neue elektronische Patientenakte ist der zentrale Baustein, um in unserem Gesundheitswesen endlich die analoge Zettelwirtschaft hinter uns lassen zu können. Derzeit findet eine Testphase in ausgewählten Praxen und Regionen statt. Hier kann es durch eine so genannte Whitelist nicht zu den vom CCC dargestellten Problemen kommen. Sollte die ePA in diesen Regionen gut funktionieren, wird sie bundesweit ausgerollt. Auch die vom CCC geschilderten technischen Probleme müssen bis dahin behoben sein,
anderenfalls wird das bundesweite Rollout verschoben. Aktuell arbeiten insbesondere die Gematik, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sehr intensiv an der Vorbereitung. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten umfassend und verständlich über die ePA, ihren Nutzen und ihren Mehrwert sowie insbesondere auch über Widerspruchsmöglichkeiten aufzuklären.
Diese gesetzlichen Informationspflichten sind sehr umfangreich. Ein entsprechendes Musterschreiben des GKV-Spitzenverbandes umfasst beispielsweise ca. 68 Fragen und Antworten auf 43 Seiten. Deswegen kommt es besonders darauf an, die Informationen kompakt und einfach zu präsentieren, damit die Versicherten eine informierte Entscheidung treffen können. Die Kritik der Verbraucherzentrale ist uns bekannt. Hier sind die jeweiligen Aufsichtsbehörden in der Pflicht, auf eine gesetzeskonforme Umsetzung zu achten.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther