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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Stefan K. •

Weshalb wird die Klage gegen Bayerns "Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz" nicht von den Grünen unterstützt? Werden die Grünen im Falle einer Koalition mit der CDU die Rückabwicklung des KCanG mittragen?

Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther,

viele Cannabis Konsumenten sind derzeit frustriert.

Es werden kaum CSCs genehmigt, es gibt mehr Kontrollen als zuvor (obwohl die Polizei eigentlich entlastet werden sollte), Fragen nach Säule II werden von den Grünen und auch der SPD komplett ignoriert...

Nun klagen Mitglieder der SPD, FDP und Linke gegen Bayerns "Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz".

Von den Grünen ist hier niemand dabei.

Daran, dass Frau Wegge und Frau Lütke selbst aus Bayern sind, kann es wohl nicht liegen, oder gibt es in Bayern keine Grünen mehr, die eine Cannabis Legalisierung unterstützen?

Die Grünen in BW und NRW hatten bereits versucht, das Cannabisgesetz bei Säule I zu verhindern (als es durch den Bundesrat sollte).

Wie werden die Grünen sich auf Bundesebene bei einer etwaigen Regierungskoalition mit der CDU nächstes Jahr verhalten?

Sind die Grünen mittlerweile gegen eine Cannabislegalisierung?

Mit freundlichen Grüßen!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

die Cannabisreform war ein Durchbruch, für den sich viele Menschen jahrzehntelang eingesetzt hatten. Ich unterstütze die Klage, die von fachlich zuständigen Abgeordneten aus Bayern gegen das bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz angestoßen wurde. In meinem Bundesland Bremen wird die Cannabisreform konstruktiv begleitet und umgesetzt, deswegen war hier keine Klage notwendig.

Als Grüne streiten wir seit vielen Jahren für eine progressive Cannabispolitik, die Gesundheits- und Jugendschutz in den Mittelpunkt stellt. Wir stehen für die kontrollierte Freigabe von Cannabis. Deutschland kann sich am Beispiel von Kanada orientieren, wie eine umfassende Legalisierung gelingen kann. Erwachsene sollen Cannabis in Fachgeschäften erhalten können. Die Bundesregierung hat aufgrund EU-rechtlicher Bedenken zunächst ein Zwei-Säulen-Modell vorgeschlagen.

Die zweite Säule ist wichtig, um auch für Gelegenheitskonsumierende das Gesundheitsrisiko zu minimieren und Alternativen zum Schwarzmarkt zu schaffen. Viele Regionen haben bereits Interesse signalisiert, Modellprojekte durchzuführen. Dafür sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt werden. Leider gibt es von vielen Seiten auch Widerstände und erhebliche Verzögerungen. 

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther

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