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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Martin P. •

Werden Sie sich für eine Streichung der 200m Distanz Regelung im CanG einsetzen? Außerdem: Wie soll Eigenanbau möglich sein, wenn mehr als 25g bestraft werden?

Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther,

1. Frage: Wie soll die 200m Distanzregelung des aktuellen Entwurfs des CanG praktisch durchgesetzt werden? Wie stehen Sie zu der weitaus pragmatischeren Lösung Konsumeinschränkungen am Tabakkonsum zu orientieren (siehe Jugendschutzgesetz) und ggf. einfach Verbotsschilder aufzustellen?

2. Werden Sie sich im parlamentarischen Verfahren gegen die Besitzobergrenze von 25g einsetzen? Falls nicht, können Sie bitte erklären, wie man dann in der Praxis 3 Pflanzen anbauen können soll ohne sich strafbar zu machen?

Besten Dank im Voraus für Ihre Antworten. Freundliche Grüße
Martin P.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr P.

vielen Dank für Ihre Fragen. In der Tat besteht in den parlamentarischen Beratungen noch Änderungsbedarf am Cannabisgesetz. Grundsätzlich ist es überfällig, dass wir endlich auf Kurs Legalisierung sind. Die bisherige Verbotspolitik hat den Jugend- und Gesundheitsschutz verhindert und ist dabei gescheitert

Am Gesetzentwurf gibt es aus meiner Sicht an einigen Stellen noch Verbesserungsbedarf, an denen wir jetzt im parlamentarischen Verfahren weiterarbeiten. Für echte Alternativen zum Schwarzmarkt, die den Gesundheitsschutz stärken, dürfen die bürokratischen Hürden nicht zu hoch sein. Es wird auf jeden Fall eine öffentliche Anhörung von Verbänden und Sachverständigen im Gesundheitsausschuss geben. Dabei werden auch die Abstandsregeln und plausible Formulierungen zur Erntemenge eine Rolle spielen. Da im Eigenanbau drei Pflanzen erlaubt sein sollen, muss auch die Ernte aus diesen Pflanzen erlaubt sein. Die Abstandsregeln werden nicht nur vom Hanfverband kritisiert, sondern auch von den Polizeigewerkschaften, die eine Einhaltung gar nicht kontrollieren könnten. Sie sprechen also zwei sehr relevante Punkte an, von denen ich hoffe, dass wir sie im Beratungsverfahren mit Mehrheiten ändern können.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Kappert-Gonther

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