Welche Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung von Transpersonen plant die Bundesregierung?
Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther,
im Zuge des neuen Vielfaltsgesetzes zur Selbstbestimmung von Transpersonen sollen medizinische Fragen ausgeklammert werden. Plant die Bundesregierung weitere Gesetze, die diese regeln sollen? Insbesondere zu Fragen der Psychotherapie, Hormonbehandlung und geschlechtsangleichenden Operationen von jungen Menschen scheint Regelungsbedarf zu bestehen, wenn ich das der Presse richtig entnehme.
Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Es ist richtig, dass die Ampelkoalition den Rechtsanspruch auf medizinische Versorgung von transgeschlechtlichen Personen festschreiben möchte.
Immer wieder stellen Menschen im Laufe ihres Lebens fest, dass das bei Geburt zugewiesene Geschlecht nicht ihrer tatsächlichen Geschlechtsidentität entspricht. Das ist keine leichtfertige Laune, sondern ein für die Betroffenen oft langwieriger Prozess, der viel zu oft mit Diskriminierungserfahrung einhergeht. Das Transsexuellengesetz schaffen wir endlich ab! Wir wollen ein Selbstbestimmungsgesetz. Dessen Leitbild muss die persönliche Freiheit sein und nicht irgendwelche Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter. Wegen des erlittenen Unrechts richten wir für trans- und intergeschlechtliche Menschen einen Entschädigungsfonds ein.
Inwieweit medizinische Themen sowie Versorgungs- und Therapieansprüche Teil des Gesetzes werden, ist Gegenstand von laufenden Beratungen. Details dazu sind noch nicht bekannt. Es besteht Regelungsbedarf und wir setzen uns dafür ein, dass transgeschlechtliche Personen ihre Bedarfe geltend machen können.
Unser Ansatz für ein Selbstbestimmungsgesetz trägt der großen Bedeutung der eigenen Identität und damit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther