Was schlagen Sie für eine nachhaltige Entlastung der Pflege vor?
M. L. P.
Sehr geehrter Herr P., vielen Dank für Ihre Anfrage.
Über vier Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Ein Großteil von ihnen wird durch Angehörige gepflegt, oft ohne professionelle Unterstützung. Pflegende Angehörige sind damit das Rückgrat der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Es ist uns wichtig, ihren Einsatz wertzuschätzen. Sie verdienen gute Bedingungen und ausreichende Unterstützung im Alltag. Nach den Belastungen in der Corona-Zeit steht die häusliche Pflege aber aktuell immer mehr unter Druck, da die Leistungen der Pflegeversicherung durch die steigende Inflation an Wert verlieren. Dagegen wollen wir angehen.
Gleichzeitig ist auch die finanzielle Situation der Pflegeversicherung angespannt. Die Corona-Pandemie hat hier ebenfalls zu Buche geschlagen, mit über fünf Milliarden Euro an Ausgaben, die bisher noch nicht durch Steuermittel erstattet wurden. Sie leistet auch Rentenbeiträge für pflegende Angehörige in Höhe von 3,7 Milliarden Euro jährlich, die als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu betrachten sind und deshalb ebenfalls aus Steuermitteln erstattet werden sollten. Beide Maßnahmen waren im Koalitionsvertrag zwischen SPD, FDP und Grünen vereinbart. Sie würden die Finanzlage der Pflegeversicherung ins Lot bringen und einen größeren Spielraum schaffen, um ihre Leistungen zu verbessern, insbesondere für die häusliche Pflege.
Leider konnte die Bereitstellung dieser Steuermittel bei den Beratungen zwischen den Ministerien zum vorliegenden Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz (PUEG) nicht vereinbart werden. Das bedauern wir sehr, wir halten diesen Schritt nach wie vor für richtig. Aus unserer Sicht muss über eine nachhaltige Finanzierung von Pflege weiter gesprochen und nach Lösungen gesucht werden, auch unabhängig von diesem Gesetz.
Einige Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind im vorliegenden Entwurf der Regierung jedoch schon vorgesehen. Das Pflegegeld soll zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent angehoben werden, ebenso wie die Zuschüsse der Pflegeversicherung zur Bezahlung von Pflegediensten, sogenannte Sachleistungen. Das Pflegeunterstützungsgeld, das pflegenden Angehörigen zur Verfügung steht, wenn sie zur Organisation der Pflege kurzfristig nicht arbeiten können, kann künftig zehn Tage im Jahr und nicht nur einmalig in Anspruch genommen werden. Die Zuschüsse zu den Eigenanteilen von Pflegeheimbewohner*innen sollen ebenfalls ansteigen. Für die Jahre 2025 und 2028 sind weitere Anhebungen aller Leistungen der Pflegeversicherung vorgesehen.
Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren unter anderem für weitere Entlastungen für die häusliche Pflege einsetzen, ebenso wie für die Förderung von innovativen Projekten zur Pflegeunterstützung in den Quartieren vor Ort und von besseren Arbeitsbedingungen in der Pflege.
Mit besten Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther