Was sagen Sie zum neuer *Whistleblower-Gesetz* und zu der alten Volksweisheit: "Wer die Wahrheit geigt, dem haut man den Fiedelbogen aufs Maul."
Sehr geehrter Herr J.,
das neue Hinweisgeberschutzgesetz, das von der Koalition am 11. Mai 2023 beschlossen wurde, ist eine wichtige Maßnahme, um Whistleblower zu schützen. Das Gesetz erweitert die Bestimmungen der EU-Whistleblower-Richtlinie und geht über deren bloße Umsetzung hinaus, ohne Unternehmen mit unnötiger Bürokratie zu belasten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet Schutz für Personen, die Missstände in Unternehmen oder Behörden aufdecken und dabei häufig Repressalien befürchten. Diese Menschen sorgen sich um die Gesundheit, das Leben, die Einkünfte oder andere Rechte von Personen, die von den aufgedeckten Missständen betroffen sind. Das Gesetz ermöglicht es ihnen, ihre wichtige Aufklärungsarbeit zu leisten, indem es Schutzmaßnahmen gegen Repressalien vorsieht und verspricht ihnen den Schutz, den sie verdienen
Eine bedeutende Neuerung des Gesetzes ist, dass es nicht nur Verstöße gegen das EU-Recht abdeckt, sondern auch Verstöße gegen nationale Vorschriften, wenn diese straf- oder bußgeldbewehrt sind oder bestimmte Bereiche wie Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit oder Verbraucherschutz betreffen. Dadurch wird eine umfassende und wirksame Regelung erreicht.
Das Gesetz legt fest, dass Unternehmen und Behörden interne Meldestellen einrichten müssen, um solche Hinweise anzunehmen und zu untersuchen. Zusätzlich wird das Bundesamt für Justiz eine externe Meldestelle einrichten. Sowohl interne als auch externe Meldestellen sollen anonymen Meldungen nachgehen. Das Bundesamt für Justiz wird den Hinweisgebern auch die Möglichkeit bieten, anonym mit der Meldestelle zu kommunizieren.
Durch diese Maßnahmen wird dem Bedürfnis der Hinweisgeber Rechnung getragen, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen oder Missständen anonym zu bleiben.
Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz dürfen Personen, die einen Rechtsverstoß an eine Meldestelle melden, nicht dafür bestraft werden, beispielsweise durch ihren Arbeitgeber. Wenn die Hinweisgeber aufgrund ihrer Meldung Repressalien ausgesetzt sind, haben sie das Recht auf Schadensersatz. Die Meldestellen haben auch die Aufgabe, über ihre Meldeverfahren zu informieren und den Zugang für potenzielle Hinweisgeber zu erleichtern.
Das Gesetz schützt außerdem Beamte, die verfassungsfeindliche Äußerungen melden, die unterhalb der Strafbarkeitsschwelle liegen, sowie Tierärzte, die Missstände in der gewerblichen Haltung von Tieren melden. Insbesondere im Hinblick auf Verstöße gegen Tierschutzvorschriften in der Massentierhaltung war dies ein wichtiges Anliegen von unserer Grünen Bundestagsfraktion.
Ich halte das Hinweisgeberschutzgesetz für einen wichtiger Schritt, um Whistleblower zu schützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, Missstände aufzudecken, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Es schafft einen angemessenen rechtlichen Rahmen, um die Aufdeckung von Verstößen zu erleichtern und diejenigen zu schützen, die den Mut haben, auf Unregelmäßigkeiten hinzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther