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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Jürgen B. •

Warum wurde die Behörde denn vom BMEL/Özdemir nicht benannt?

Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther,

Vor Kurzem hatte ich sie gefragt warum das BMEL Fachgeschäfte im Rahmen der Wissenschaftsverordnung nicht umsetzt. Ihre Antwort hierauf lautete sinngemäß, dass das BMG keinen Gesetzentwurf für Säule 2 vorgelegt hat (schade, aber war mir bekannt). Nun liegt aber ja seit nunmehr 7 Monaten der Verordnungsentwurf beim BMEL auf dem Tisch und es wurde eben noch keine zuständige Behörde benannt. Sie sagen selbst es wäre ein erster wichtiger Schritt. Warum passiert dann seit Monaten nichts mehr?

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen B.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

Verordnungen werden üblicherweise von den Ministerien, also der Regierung, erlassen. Das Parlament hat darauf nur bedingt Einfluss, zudem sind die parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse nach dem Ampel-Aus unklar und viele wichtige Initiativen liegen momentan auf Eis. 

Als Grüne streiten wir seit vielen Jahren für eine progressive Cannabispolitik, die Gesundheits- und Jugendschutz in den Mittelpunkt stellt. Wir stehen für die kontrollierte Freigabe von Cannabis. Deutschland kann sich am Beispiel von Kanada orientieren, wie eine umfassende Legalisierung gelingen kann. Erwachsene sollen Cannabis in Fachgeschäften erhalten können. Die Bundesregierung hat aufgrund EU-rechtlicher Bedenken zunächst ein Zwei-Säulen-Modell vorgeschlagen.

Die zweite Säule ist wichtig, um auch für Gelegenheitskonsumierende das Gesundheitsrisiko zu minimieren und Alternativen zum Schwarzmarkt zu schaffen. Viele Regionen haben bereits Interesse signalisiert, Modellprojekte durchzuführen. Dafür sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt werden. Leider hat das Bundesgesundheitsministerium mit Minister Karl Lauterbach nur einen Gesetzentwurf angekündigt, aber keinen vorgelegt

Das BMEL hat bereits einen Verordnungsentwurf für Forschungsprojekte veröffentlicht. Darin ist die Festlegung einer Behörde für die Erlaubniserteilung wissenschaftlicher Cannabis-Projekte vorgesehen. Die verordnungsrechtliche Grundlage für wissenschaftliche Forschungsprojekte wäre ein erster relevanter Schritt. Das entspricht noch nicht dem vom Bundesgesundheitsministerium angekündigten Gesetzentwurf, der die kontrollierte Abgabe von Cannabis im Rahmen regionaler Modellprojekte umfasst. Ziel bleibt, legale und weniger gesundheitsschädliche Alternativen zum Schwarzmarkt für erwachsene Konsumierende zu schaffen. 

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther

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