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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Henri H. •

-Warum wird in der aktullen Situation der Genesennachweis auf 2 Monate verkürzt, während die Schweiz ihn sogar auf 12 Monate verlängert? -Welche Auswirkung hat das auf bereits Genesene?

Sehr geerte Frau Kappert-Gonther,
Ich bin ein Schüler der 9. Klasse, und sehr am Politischen geschehen Interresiert. Jedoch sind meine Eltern leider Impfgegner und erlauben es mir nicht mich Impfen zu lassen. Dieser Genesenennachweis, war bisher mein Einziger weg zur Freiheit, daher bitte ich sie, wenn sie das machen wollen und das als Sinnvoll empfinden, bitte regeln sie es Bundesweit einheitlich für Personen die die Einverständnis der Eltern brauchen für jede Veranstaltung oder sonstiges mit einem Test, ich frage hier ausdrücklich nicht nur für mich. Kinder sind die Verlierer der Pandemie, das sagt selbst Frau Göring-Eckard. Sorgen sie dafür das das nicht so bleibt, bitte :)

Herzliche Grüße
Henri H.
Schüler des Gymnasiums am Palmengarten, Stadt Leipzig

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber H.,

vielen Dank für deine Nachricht und dein politisches Interesse. Kinder und Familien waren viel zu lange die Leidtragenden der Pandemie und wurde trotz zahlreicher großer Hilfspakete und Rettungsschirme leider zu oft vergessen. Wir haben als Grüne in der Vergangenheit versucht, Eltern und Kindern eine Stimme zu geben und für Veränderung zu kämpfen. Deine Frage berührt ganz konkret mehrere Punkte, auf die ich gern kurz eingehe. Zunächst einmal stimmt es, dass die Regelungen bundesweit nicht einheitlich sind und deshalb viele parallele Regelungen in den einzelnen Bundesländern existieren. Das liegt im Deutschen Föderalismus begründet. Wir wünschen uns mehr Harmonisierung zwischen den Ländern, damit die Maßnahmen für alle Menschen nachvollziehbar sind, denn das stärkt insgesamt die Akzeptanz für die Corona-Politik. Du sprichst außerdem die Neuregelung des Genesenennachweises an. Aus medizinischer Sicht ist diese Anpassung sinnvoll, allerdings hätten wir uns als Grüne eine bessere Kommunikation und eine angemessene Übergangszeit gewünscht, damit Betroffene wie du Zeit für die Umstellung haben. Zur konkreten Ausnahmeregelung der 2G Regelung für Kinder und Jugendliche kann ich exemplarisch etwas zu Sachsen sagen: dort ist im Landesrecht geregelt, dass der Geimpft- oder Genesenennachweis durch einen Test ersetzt werden kann, wenn die Person das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, 2G Plus Ausnahmen gibt es bis zum 18. Lebensjahr. Das würde auf deinen Fall zutreffen. Das bedeutet du solltest mit einem Testnachweis weiterhin an gesellschaftlichen und kulturellen Events teilnehmen können. Außerdem gilt in allen Bundesländern derzeit eine Testpflicht an Schulen und der dort erbrachte Test kann häufig über den Schülerausweis als Testnachweis auch in anderen Settings verwendet werden. Viele Ausnahmeregeln enden mit Erreichen des 16. Lebensjahres, weil dann eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht mehr erforderlich ist und Jugendliche selbst über die Schutzimpfung entscheiden können.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Mit herzlichen Grüßen,

Kirsten Kappert-Gonther

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