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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Heike R. •

Warum nur Canabislegalisierung für Raucher?

Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther,
die Regierung plant Legalisierung von Canabis in limitierter Menge und reiner Form.
Auch ich leide unter chronischen Schmerzen, wobei mir Canabis sehr hilft.
Allerdings bin ich Nichtraucherin, bin deshalb auf Canabisöl (aus NL) angewiesen.
Wird die Regierung auch medizinisch reines Canabisöl legalisieren, oder nur Kraut für Raucher?

Heike R.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau R.

die Bundesregierung hat Eckpunkte für ein 2-Säulen-Modell zum Einstieg in die Legalisierung von Cannabis vorgelegt. Mit der ersten Säule wird der Besitz von Cannabis entkriminalisiert, sowie der Anbau und Cannabis Clubs erlaubt. Der Gesundheitsminister hat im April einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Nach der Kabinettsentscheidung beginnen die parlamentarischen Beratungen. Nachfolgend soll auch die zweite Säule, die kontrollierte Abgabe von Cannabis in Modellregionen, gesetzlich angeschoben werden. Dafür ist eine Notifizierung durch die EU vorgesehen. Das Verfahren wird mehrere Monate in Anspruch nehmen. Bis zur konkreten Ausgestaltung um Umsetzung von Modellprojekten wird es also noch etwas dauern. Ziel ist, dass Jugend- und Gesundheitsschutz gestärkt werden. Je mehr erwachsene Konsument*innen auf legale Optionen umsteigen können, desto stärker wird der Schwarzmarkt eingedämmt.

In den Eckpunkten ist vorgesehen, dass in den Cannabis Clubs eine Abgabe nur in Reinform (Blüten oder Harz) in neutraler Verpackung oder lose mit beigefügten Informationen zu Produkt, Dosierung und Anwendung sowie zu Risiken des Konsums erfolgt. Ob Produkte für eine orale Aufnahme wie Edibles oder Öle abgegeben werden dürfen, steht noch zur Diskussion. Ein Vorteil ist, dass nicht inhalative Konsumformen zur harm reduction beitragen. Dabei ist es wichtig, dass die Produkte nicht animierend für Kinder und möglichst neutral gehalten sind.

Unabhängig davon, ist Medizinalcannabis, auch in Form von Ölen, nach ärztlicher Verschreibung in Apotheken erhältlich. Patient*innen sollten sich ärztlich beraten lassen, um herauszufinden, welche Form der Medikation für sie geeignet ist. Häufig berichten Patient*innen jedoch von großen Hürden. Angesichts der geplanten Entkriminalisierung und der Abgabe in Cannabis Clubs ist es besonders wichtig, dass Menschen, die Cannabis zu medizinischen Zwecken benötigen, es mit ärztlicher Begleitung verlässlich erhalten können. Zum Teil bestehen seitens der Ärzteschaft leider noch Vorbehalte gegen Cannabis als Medizin.

Die Befürchtungen über eine zusätzliche Verschlechterung der Versorgung und neue bürokratische Hürden mit dem Beschluss des G-BA haben sich zwar nicht bestätigt, doch der Genehmigungsvorbehalt besteht weiterhin und führt zu Problemen.

Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen hat sich nicht bewährt und sollte meiner Ansicht nach abgeschafft werden. Sogar Patient*innen, die vorher über eine Ausnahmeerlaubnis verfügten, bekommen jetzt zum Teil keine Kostenerstattung. Der bürokratische Aufwand für die Ärzt*innen immens. Viel zu oft wird bei bestimmten Indikationen eine Kostenübernahme verwehrt, obwohl das nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Ich setze mich für eine Nachsteuerung ein, denn Patient*innen, die auf Cannabis als Medizin angewiesen sind, haben die gleiche Aufmerksamkeit und Versorgungsqualität verdient wie alle anderen.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther

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