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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Frank S. •

Warum keine Dringlichkeits-Sitzung des Deutschen Bundestags zum Thema geförderter Wohnungsbau?

Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther,
nahezu alle Bundesländer benötigen für deren Wohnraumförderungsprogramme dringend weitere Unterstützung vom Bund. In vielen Ländern sind die Programme bereits überzeichnet, es kommt bereits zum völligen (Förder-) Stopp.
Es fehlt aber offenbar an Haushaltsmittel. Erst im kommenden Jahr sollen diese zur Verfügung stehen und erst dann würden die Antragsteller ihre Bescheide erhalten. Dieser Förderstau bremst den geförderten Wohnungsbau und schadet darüber hinaus massiv dem (Bau-) Handwerk und Mittelstand. Erst wenn Aufträge erteilt werden, kann Material (mit teils langen Lieferzeiten) bestellt und Kapazitäten geplant werden.
Planbarkeit und Verlässlichkeit sollten gerade in diesen unruhigen Zeiten (schnelles) politisches Handeln bestimmen. Warum wird hier wegen (unzweifelhaft) bestehender Dringlichkeit keine Sondersitzung des Deutschen Bundestags einberufen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S., danke für Ihre Zuschrift.

Die Stärkung des geförderten Wohnungsbaus ist ein zentrales Element grüner Wohnungspolitik. Im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten, dass jährlich 100.000 geförderte Wohnungen bereitgestellt werden sollen. Dafür hat das zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Mittel, die der Bund den Ländern für die Soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stellt, seit Beginn der Wahlperiode verdreifacht. Während 2021 nur 1 Milliarde vom Bund an die Länder ging, stehen in diesem Jahr 2,5 Milliarden und im kommenden Jahr 3,15 Milliarden für den Bau von Sozialwohnungen bereit. Dieser Mittelaufwuchs ist, insbesondere unter den aktuellen haushälterischen Rahmenbedingungen, beachtlich.

Trotzdem reichen die bisherigen Anstrengungen nicht aus, um genug geförderten Wohnraum bereitzustellen. Jedes Jahr fallen mehr Sozialwohnungen aus der Sozialbindung, als neue gebaut werden. Das liegt daran, dass die neu gebauten Wohnungen nur 10-30 Jahre (je nach Bundesland und Förderlinie) sozial gebunden sind. Eine dauerhafte Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum wird so erschwert. Aus unserer Sicht ist dies eine große Schwachstelle in der Sozialen Wohnraumförderung. Um wirklich dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, möchten wir gerne möglichst bald ein weiteres Instrument in die Wohnbauförderung einführen: die Neue Wohngemeinnützigkeit.

Die Neue Wohngemeinnützigkeit wurde im Koalitionsvertrag vereinbart und soll es Wohnungsbauunternehmen ermöglichen, geförderte Wohnungen zu errichten, die dauerhaft mietpreisgebunden sind. Dafür sollen die Unternehmen Steuererleichterungen und Investitionszuschüsse erhalten. Die Eckpunkte für die Neue Wohngemeinnützigkeit wurden im Juni dieses Jahres vorgestellt. Wir hoffen, dass die Bundesbauministerin (SPD) und der Bundesfinanzminister (FDP) bald die gesetzliche Grundlage für die Neue Wohngemeinnützigkeit auf den Weg bringen. Auch Handwerk und Baubranche profitieren dann von dem neuen Schwung im geförderten Wohnungsbau.

Mehr Informationen zur Neuen Wohngemeinnützigkeit finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/bauen-wohnen-stadtentwicklung/neue-wohngemeinnuetzigkeit-fuer-guenstige-mietwohnungen

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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