Warum gibt es noch keinen Analytengrenzwert für Kokainkonsum (Analog zu THC) in der Anwendung sondern nur eine eher "Verkäuferfreundliche" 3 Tagesnachweißbarkeitsdauer, Kokser werden so kaum verfolgt?
Ich frage mich anhand der Kokainschwemme in Deutschland nun, was getan werden könnte, und bin zum Schluss gekommen es wäre möglich die Labormethode zum Nachweiß des Kokainkonsums in Verkehr etc. vom derzeitigen Grenzwert für Kokain: Benzoylecgonin: 75ng/ml (Nachweißbar 3Tage) auf eine Messmethode zu ändern die den Freizeitkonsum ebenfalls effektiv unterbindet. Es wäre denkbar ebenfalls einen reinen Analytengrenzwert festzulegen der 14Tage noch nachweißbar wäre, denn damit sinkt die Aktrakltivität(Nachfrage) dies zu konsumieren.Alternativ könnte der 75er Grenzwert auf 25 gesetzt werden ganz im Sinne "der Vision Zero" des Verkehrsministeriums.
https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzE2NDUxMDg
https://www.n-tv.de/regionales/berlin-und-brandenburg/Clans-und-Kokainschwemme-Organisierte-Kriminalitaet-article21451087.html
https://www.fazemag.de/kokainschwemme-in-frankfurt-angekommen/
https://drogen.dvr.de/StVG_p24a_a2_Grenzwerte.htm
Sehr geehrter Herr T.,
ich bin der Meinung, wer berauscht ist, darf nicht Auto fahren, egal ob durch Alkohol, THC oder Kokain. Gleichzeitig lehne ich es ab, den Entzug des Führerscheins quasi als Ersatzstrafrecht zu verwenden, so wie es viele Cannabis-Konsument*innen bisher erleben. Vom Entzug des Führerscheins sind dabei auch Menschen bedroht, die Drogen für den Eigengebrauch im Auto mit sich führen, ohne sie konsumiert zu haben. Das finde ich falsch. Es ist außerdem nicht davon auszugehen, dass sich die Kokainschwemme durch härtere Regeln im Straßenverkehr beeinflussen lässt. Was Cannabis angeht, wollen wir im Zuge der kontrollierten Freigabe von Cannabis einen angemessenen Grenzwert für THC festlegen, der dem Umstand Rechnung trägt, dass sich THC ungleichmäßig abbaut und auch dann noch nachweisbar sein kann, wenn keine Beeinträchtigung mehr vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther