Wann wird man einen neuen Entwurf zu passiven Sterbehilfe einbringen?
Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther ich möchte einmal folgendes wissen.
Wann wird man ein neues Gesetz zum Thema passive Sterbehilfe in den Bundestag einbringen?
Sehr geehrter Herr S.,
ich bedaure sehr, dass der Bundestag keine Entscheidung zum assistierten Suizid getroffen hat. Suizidassistenz findet aktuell, auch in Pflegeheimen, ohne ein Schutzkonzept statt. Es ist jedoch ein sehr wichtiges Signal, dass ein Antrag zur Stärkung der Suizidprävention von einer sehr großen Mehrheit der Abgeordneten angenommen wurde.
Es ist aktuell noch nicht absehbar, ob und wann sich erneut interfraktionelle Gruppen bilden, um neue Gesetzentwürfe zu erarbeiten. Zahlreiche Abgeordnete haben bereits zum Ausdruck gebracht, dass sie Regelungsbedarf sehen.
Suizidale Gedanken sind nicht immer der Wunsch nach dem Tod, sondern der Wunsch nach einem Ausweg aus einer als unerträglich empfundenen Lebenssituation. Innere und äußere Drucksituationen, zu denen auch Armut zählt, können die Bildung des freien Willens beeinträchtigen. Wenn Menschen in Krisensituationen sowie zur Verbesserung der Lebensqualität unterstützt werden, kann innerer und äußerer Druck abgebaut werden. Ein Schutzkonzept beim assistierten Suizid ist notwendig, um die Selbstbestimmung der Menschen, die einen assistierten Suizid in Erwägung ziehen, zu wahren. Gerade für vulnerable Gruppe, Menschen, die einsam, arm oder pflegebedürftig sind, muss es Alternativen geben.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther