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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Ole R. •

Wann unterzeichnet der Bundespräsident, dass Gesetz für den THC Grenzwert?

Wann unterzeichnet der Bundespräsident, dass Gesetz für den THC Grenzwert?

Sehr geehrter Frau Kappert- Gonther

Letzten Freitag wurde der THC Grenzwert im Bundesrat akzeptiert. Da jeder Konsument trotzdem weiterhin seinen Führerschein verliert, stellt sich die Frage, wann der Bundespräsident endlich das Gesetz unterzeichnet, sodass diese Ungerechtigkeit endlich ein Ende hat.

Mfg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

zunächst hat eine Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums einen Vorschlag für einen THC-Grenzwert vorgelegt. Die Empfehlung der Expertengruppe, den Grenzwert für Cannabis auf 3,5 ng zu erhöhen und ein neues Testverfahren zu etablieren, begrüße ich sehr. Mit 3,5 ng/ml THC im Blutserum ist nach Angaben der Expertengruppe davon auszugehen, dass sich ein Unfallrisiko ergibt wie bei etwa 0,2 Promille Alkohol. Das ist ein sehr strenger Wert. In der Risikobewertung liegt er unterhalb der Grenze, die bei Alkohol für Fahranfänger*innen und junge Fahrende gilt. Die Expert*innen und der Gesetzgeber haben bewusst das Prinzip "Safety first" angewendet. Inzwischen wurden die Empfehlungen im Bundestag zügig umgesetzt, um anlasslose MPUs und eine Kriminalisierung durch die Hintertür zu verhindern.

Nachdem im März die Legalisierung von Cannabis den Bundesrat passiert hat, billigte die Länderkammer im Plenum am 5. Juli 2024 damit zusammenhängende verkehrsrechtliche Gesetzesänderungen.

Einer Unterzeichnung des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht nun nichts mehr im Wege. Das genaue Datum ist mir, ebenso wie etwaige Urlaubzeiten des Bundespräsidenten, nicht bekannt. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther

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