Wann genau tritt neues Einbürgerungsgesetz in Kraft?
Sehr geehrter Herr N., ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift.
Mehr als 20 Jahre nach der unsäglichen „Doppelpass-Kampagne“ soll für alle Einbürgerungen gelten, dass sie unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit möglich sind. Darüber hinaus wird die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeiter*innen-Generation dadurch gewürdigt, dass wir ihre Einbürgerung erleichtern. Dies sind Meilensteine in der Einbürgerungspolitik, die endlich den Lebensrealitäten vieler Menschen in unserem Land gerecht wird.
Wir Grüne setzen uns insbesondere für die folgenden Punkt ein:
• Schnellere Einbürgerung (nach 5 bzw. 3 Jahren)
• Unbestimmte Einbürgerungsvoraussetzungen wie der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ werden durch klare Kriterien ersetzt
• Stärkung des Geburtsortsprinzips: Kinder, deren ausländischer Elternteil seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt, sollen von Geburt an deutsche Staatsbürger*innen werden
• Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit
Federführend liegt das Gesetz bei dem Bundesministerium des Innern und für Heimat. Der Referentenentwurf liegt bereits vor und wird voraussichtlich zeitnah ins parlamentarische Verfahren eingebracht.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Kirsten Kappert-Gonther