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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Uwe K. •

Vielen Dank für Ihre Antwort. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass für die Menschen im Nichttarifgebiet, die hier jahrelang keine Lohnerhöhung bekommen, ein Inflationsausgleich gezahlt wird?

Dies ist in einigen europäischen Länder schon lange üblich.
Haben Sie jemals für den Automatismus bei der Diätenerhöhung der Abgeordneten gestimmt, während viele Menschen in diesem Land jahrelange Nullrunden haben?

Mit freundlichen Grüßen.
U.K.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.

Wir von Bündnis 90/Die Grünen machen uns – wie Sie – große Sorgen über die Lohnentwicklung und ihre Auswirkungen. Stagnierende Gehälter bedeuten auf Dauer Reallohnverluste, was zwangsläufig zu finanziellen Problemen führt, da diverse Kosten jährlich steigen. Angesichts der Preissteigerungen wird es Entlastungen brauchen. Deshalb hat sich die Ampel-Regierung auf den Weg gemacht, im Rahmen der Konzertierten Aktion gemeinsam mit Gewerkschaften und Arbeitgebern Antworten auf diese Lage zu finden. Aus Grüner Sicht sollten entsprechende Maßnahmen möglichst zielgerichtet sein, das richtige Timing aufweisen und Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten. Klar ist, dass nicht alle Belastungen aufgefangen werden können. Wir sollten aber insbesondere die Menschen unterstützen, die kaum oder keine finanziellen Spielräume mehr haben. Das betrifft besonders Menschen in der Grundsicherung oder Haushalte mit geringen Einkommen.

Der Bundestag hat mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro eine neue Untergrenze eingezogen, die zu einer Lohnerhöhung für Millionen Beschäftigte führt. Die Erhöhung des Mindestlohns wird auch dafür sorgen, dass die Löhne insgesamt steigen werden. Es ist jedoch nicht die Aufgabe des Bundestags, Lohnerhöhungen für Beschäftigte zu erwirken. Im Rahmen des Grundgesetzes haben Beschäftigten das Recht, sich zu organisieren. Für Bündnis 90/Die Grünen ist es ein wichtiges Anliegen zu unterstützen, dass sich Beschäftigte in Gewerkschaften zusammenschließen und Tarifverträge erkämpfen.

Wir wollen jetzt einerseits die Gewerkschaften durch ein digitales Zugangsrecht zum Betrieb stärken, damit sie in Zeiten von Homeoffice und Co. überhaupt die Beschäftigten erreichen. Wie bereits ausgeführt haben wir uns andererseits im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Tarifbindung zu stärken, beispielsweise durch ein Bundestariftreuegesetz, das regeln wird, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen gehen, die tariflich bezahlen. Eine der häufigsten Wege zur Tarifflucht ist das Gründen von Tochterfirmen, die dann aus dem Tarif aussteigen. Dem wollen wir einen Riegel vorschieben und in solchen Fällen gesetzlich vorgeben, dass der geltende Tarifvertrag weiter gilt. Über weitere Schritte zur Stärkung der Tarifbindung werden wir mit den Koalitionspartnern und mit den Sozialpartnern in einen Dialog eintreten. Die Zahlung eines Inflationsausgleichs nur für Menschen in nicht-tariflich bezahlten Jobs würde im Umkehrschluss tariflich Beschäftigte benachteiligen und einen falschen Anreiz setzen.

Abgeordnete des Bundestages haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Diese gewährleistet, dass die Abgeordneten ihre Aufgabe als Vertreter*innen der Bevölkerung unabhängig und frei ausüben können. Um zu klären, welche Entschädigung für Abgeordnete angemessen ist, hat der Bundestag im Jahr 2011 eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, die dem Parlament Empfehlungen vorgelegt hat. Hierzu gehörte die jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an die allgemeine Lohnentwicklung. Die Empfehlung wurde vom Bundestag umgesetzt. Aus Sicht unserer Fraktion ermöglicht dieses Verfahren auf Grundlage der vom Statistischen Bundesamt festgestellten Lohnentwicklung eine transparente und für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Anpassung der Abgeordnetenentschädigung. Dies gilt selbstverständlich sowohl für steigende als auch für sinkende Löhne. Im Jahr 2020 hatte der Bundestag angesichts der Coronapandemie bereits entschieden, auf die eigentlich anstehende Erhöhung der Diäten zu verzichten. Im Jahr 2021 kam das Anpassungsverfahren wieder zur Anwendung und führte aufgrund gesunkener Löhne zu einer leichten Absenkung der Abgeordnetenentschädigung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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