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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Stephan O. M. •

Sind Ihnen Bestrebungen im Rahmen der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung bekannt, dass die Krankenhäuser die Fördergelder nicht zurückzahlen müssen?

Sehr geehrte Frau Dr. Kappert-Gonther,
die im Rahmen des KHZG und der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung gewährten Gelder für die Digitalisierung der Krankenhäuser müssen bei Nichteinhaltung der Auflagen, Unregelmäßigkeiten und unsachgemäßer Verwendung zurückgezahlt werden. Viele Häuser werden wahrscheinlich die geförderten Massnahmen nicht in dem Umfang umsetzen können, wie Sie ursprünglich gewährt wurden. Sind Ihnen Bestrebungen z. B. auf EU-Ebene bekannt, dass man sich darauf geeinigt hat, die Kriterien für eine Rückzahlung (im Rahmen des ARF, aus dem die Mittel für die KHSFV stammen) so aufzuweichen, dass die Häuser davon ausgehen können, dass Sie die gewährten Mittel behalten können, auch wenn die beantragten Maßnahmen zum Umsetzungsende gar nicht oder nur teilweise (bezugnehmend auf die jeweilige Projektbeschreibung und der dort aufgeführten Projektziele) realisiert wurden?Vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion!Mit freundlichen GrüßenSOM

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