Sind Ihnen Bestrebungen im Rahmen der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung bekannt, dass die Krankenhäuser die Fördergelder nicht zurückzahlen müssen?
Sehr geehrte Frau Dr. Kappert-Gonther,
die im Rahmen des KHZG und der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung gewährten Gelder für die Digitalisierung der Krankenhäuser müssen bei Nichteinhaltung der Auflagen, Unregelmäßigkeiten und unsachgemäßer Verwendung zurückgezahlt werden. Viele Häuser werden wahrscheinlich die geförderten Massnahmen nicht in dem Umfang umsetzen können, wie Sie ursprünglich gewährt wurden. Sind Ihnen Bestrebungen z. B. auf EU-Ebene bekannt, dass man sich darauf geeinigt hat, die Kriterien für eine Rückzahlung (im Rahmen des ARF, aus dem die Mittel für die KHSFV stammen) so aufzuweichen, dass die Häuser davon ausgehen können, dass Sie die gewährten Mittel behalten können, auch wenn die beantragten Maßnahmen zum Umsetzungsende gar nicht oder nur teilweise (bezugnehmend auf die jeweilige Projektbeschreibung und der dort aufgeführten Projektziele) realisiert wurden?Vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion!Mit freundlichen GrüßenSOM

Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift bezüglich der Rückzahlungskriterien für Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) im Rahmen des Krankenhaus-Zukunfts-Gesetzes (KHZG).
Die Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und auch in den Krankenhäusern ist für uns ein wichtiges Anliegen, um die Zukunftsfähigkeit unseres Gesundheitssystems zu sichern. Dafür ist das Fördervolumen im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds des Bundes von 3 Mrd. Euro, und das der Länder mit insgesamt 1,3 Mrd. Euro ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig ist es unsere Verantwortung, den zweckgemäßen Einsatz öffentlicher Mittel sicherzustellen.
Mir sind derzeit keine Bestrebungen auf EU-Ebene oder anderweitig bekannt, die Rückzahlungskriterien aufzuweichen. Eine solche Aufweichung wäre auch nicht im Sinne einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik. Sollten Krankenhäuser Schwierigkeiten bei der vollständigen Umsetzung haben, empfehle ich, frühzeitig das Gespräch mit den zuständigen Landesbehörden zu suchen, um mögliche Lösungen zu erörtern.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranschreitet, und werden die Entwicklungen weiterhin aufmerksam beobachten. Sollten sich Anpassungsbedarfe zeigen, werden wir diese im parlamentarischen Prozess diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther