Sehr geehte Frau Kappert-Gonther, wird der Genehmigungsvorbehalt zur Kostenübernahme der Krankenkassen bei ärztlicher Verordnung von Cannabisblüten im Zuge des CanG gestrichen?
Ich stehe kurz vor der Verhandlung nach drei Jahren Anträgen und Streit mit der KK und bin inzwischen hoch verschuldet.
Sehr geehrter Herr J.,
gerade angesichts der geplanten Legalisierung ist es wichtig, dass Menschen, die Cannabis zu medizinischen Zwecken benötigen, es mit ärztlicher Begleitung verlässlich erhalten können. Eine Eigenmedikation kann eine Therapie nicht ersetzen. Zum Teil bestehen aber seitens der Ärzteschaft noch Vorbehalte gegen Cannabis als Medizin.
Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wurde der G-BA auch beauftragt, das Nähere zu einzelnen Facharztgruppen und den erforderlichen ärztlichen Qualifikationen zu regeln, bei denen der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse zur Verordnung von Cannabis als Medizin entfällt (in der SAPV gibt es schon entsprechende Ausnahmen). Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass der Genehmigungsvorbehalt komplett gestrichen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther