Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther, sollen die Regelungen des CanG für Privatpersonen nun sicher erst am 01.04.24 in Kraft treten? Was führt zu dieser Verzögerung?
Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther,
sollen die Regelungen des CanG für Privatpersonen nun sicher erst am 01.04.24 in Kraft treten? Was führt zu dieser Verzögerung, wenn doch der Bundesrat bereits im Februar dazu Stellung nehmen soll? Sind die Gründe hier die Dauer bis zur Unterschrift durch den Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt? Könnte all das nicht auch bereits am 01.03.24 in Kraft treten?
Mit freundlichen Grüßen,
Fabian O.
Sehr geehrter Herr O.,
vielen Dank für Ihre Zuschriften. Ich sehe die Dringlichkeit und teile die Ungeduld. Es ist bedauerlich, dass Cannabis bisher nicht auf der Tagesordnung steht. Ein Inkrafttreten am 01.04.24 ist zwischen den Koalitionsfraktionen besprochen und wird aber auch bei einer Aufsetzung Anfang des Jahres möglich sein. Die Entkriminalisierung von Millionen Cannabis-Konsument*innen und die Erlaubnis des Eigenanbaus kann somit nach Jahrzehnten der Prohibition endlich Wirklichkeit werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther