Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther, setzen Sie sich für eine Korrektur des PUEG ein, um die Existenz ambulant betreuter Pflege-WGs zu sichern?
Pflegebedürftige in Wohngemeinschaften haben vergleichbare Kosten wie Menschen in Pflegeheimen und brauchen eine vergleichbare finanzielle Entlastung wie Menschen in Pflegeheimen. Andernfalls werden WGs schließen, das hohe Engagement von Angehörigen, Pflegekräften, Alltagsbegleiter_innen und bürgerschaftlich Engagierten wird entwertet und eine große Chance vertan.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungssgesetz (PUEG).
Ich teile Ihre Meinung, dass ambulant betreute Wohngemeinschaften ein wichtiges Angebot für pflegebedürftige Menschen in Deutschland sind, dass sie aktuell mit steigenden Kosten zu kämpfen haben und darum dringend Entlastung benötigen. Dementsprechend haben wir uns Seitens der Grünen in den Verhandlungen zum Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz für bessere finanzielle Rahmenbedingungen, insbesondere für eine Anhebung des Wohngruppenzuschlages, eingesetzt. In den bis zum Schluss angesichts der Haushalts- und Wirtschaftslage sehr schwierigen Verhandlungen innerhalb der Koalition konnten wir hier aber leider keine Verbesserung erreichen. Nun gilt, dass der Wohngruppenzuschlag wie die anderen Leistungsbereiche der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 und 1. Januar 2028 angehoben wird.
Wir lassen uns aber nicht entmutigen und werden die Belange der ambulanten Wohngemeinschaften in den nächsten Gesetzesverhandlungen zur Pflege wieder einbringen.
Mit besten Grüßen,
Dr. Kirsten Kappert-Gonther