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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Stefan M. •

Sehr geehrte Frau Dr. Kappert-Gonther: Wann handelt die Koalition endlich in Sachen GKV - Mindestbeitrag - Selbständige ?

Sehr geehrte Frau Dr. Kappert-Gonther ( MdB ),

in Sachen Mindestbeitrag für Selbständige in der GKV wollte die Koalition doch nachbessern ? ( siehe K-Vertrag 2021 )

Ich zitiere aus diesem Vertrag:

> Zeilen 2461-2463
>
> Absicherung für Selbständige
> 2462 Wir entlasten Selbstständige dadurch, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb
> 2463 der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden.

Bisher hat sich in dieser Sache leider NICHTS getan...die Ministerien reagieren nicht, bzw nur mit pauschalen Antworten, die mir nicht weiterhelfen. Die ständigen Drohungen und Mahnungen meiner Barmer-GKV belasten mich sehr. Ich leide an Herzschwäche und manchmal habe ich fast den Eindruck, der Staat / die Behörden wollen mich bewußt ins Jenseits befördern !

Ich hoffe, Sie können mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan M.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr. M.,

mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz – noch unter der Vorgängerregierung – wurden freiwillig versicherte hauptberuflich Selbstständige mit den übrigen freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung in Bezug auf ihre Mindestbeiträge gleichgestellt. Das hatten wir Grüne zuvor bereits gefordert. Die Mindestbemessungsgrundlage findet nun für alle freiwillig Versicherten Anwendung und entspricht für hauptberuflich Selbstständige dem 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße. (SGB V, § 240). Im Jahr 2023 gilt somit eine Mindestbemessungsgrenze von 1.131,67 Euro im Monat.

Selbständige, die kein Einkommen in Höhe der Mindestbemessungsgrenze erzielen und weder durch Angehörige unterstützt werden noch auf Erspartes oder Ererbtes zurückgreifen können, haben genauso wie alle anderen ein Recht auf eine gute Absicherung und Versorgung, wenn sie krank werden – ohne dass sie sich dafür verschulden müssen. All das werden wir im Zuge der kommenden Gesetzgebungsverfahren zur Versorgung und zur GKV-Finanzierung berücksichtigen. Dabei gilt es auch einzubeziehen, dass die Solidargemeinschaft unter erheblichem finanziellen Druck steht. Zudem gilt es Scheinselbstständigkeit vorzubeugen, mit der Arbeitgeber Sozialabgaben sparen wollen, indem sie Mitarbeitende nicht regulär beschäftigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

 

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