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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Simon G. •

Sehen die Grünen ein tolles liberales Cannabisgesetz vor?

Es würde mich sehr freuen, wenn die Grünen sich bezüglich des Cannabis-Gesetzesentwurf ein Beispiel an der Stellungnahme des Deutschen Hanfverbandes nehmen.
Aufbewahrungsobergrenzen würden GG Art. 2 Abs. 1 verletzen, da Überschreitungen keine Fremdschädigung darstellen. Im Laufe der Zeit sammelt sich bei den Anbauern eine ganze Menge an wenn sich von den verschiedenen Sorten immer ein Vorrat aufgehoben wird. Die private Aufbewahrung von Cannabis sollte nicht strenger gehandhabt werden als es bei Alkohol der Fall ist.
Die straffreie Abgabe zum nicht-kommerziellen Selbstkostenpreis sollte jedem Bürger ermöglicht werden. Es wäre dem einzelnen Bürger gegenüber nicht fair, wenn diese Abgabe zum Selbstkostenpreis nur Anbauzusammenschlüssen erlaubt wird.
Ich freue mich über eine liberale Stellungnahme.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage! Grundlegend freue mich sehr, dass wir endlich auf Kurs Legalisierung sind, denn diese ist längst überfällig. Die bisherige Verbotspolitik hat den Jugend- und Gesundheitsschutz verhindert, den Schwarzmarkt gefördert und ist dabei gescheitert. Am Gesetzentwurf gibt es aus meiner Sicht an einigen Stellen noch Verbesserungsbedarf, an denen wir jetzt im parlamentarischen Verfahren weiterarbeiten. Insbesondere für Cannabis Clubs müssen praktikable Regelungen gefunden werden. Für echte Alternativen zum Schwarzmarkt, die den Gesundheitsschutz stärken, dürfen die bürokratischen Hürden dabei nicht zu hoch sein.

Das im parlamentarischen Verfahren einen mehrheitsfähigen Kompromiss ohne Besitzobergrenze erreicht werden kann, halte ich aus dem aktuellen Stand aber (leider) für schwer umsetzbar. Die Ermöglichung des gemeinsamen Konsums und auch die Weitergabe von Cannabis als Erwachsene werden weiter zu diskutieren sein. Ich sehe in diesem Bereich Änderungsbedarf, der auch schon von Expert*innen angemahnt wurde. Es wird auf jeden Fall eine öffentliche Anhörung von Verbänden und Sachverständigen im Gesundheitsausschuss geben, bei der u. a. der Hanfverband nicht fehlen darf. Zusätzlich können Verbände schriftliche Stellungnahmen einbringen, die in den Beratungsprozess einbezogen werden.

Im parlamentarischen Verfahren ist noch reichlich zu tun, aber auch in den Ministerien muss die Arbeit am Thema weitergehen. Das Bundesgesundheitsministerium wird, wie in den Eckpunkten der Bundesregierung vereinbart, parallel zur parlamentarischen Bearbeitung des Konsumcannabisgesetzes, die zweite entscheidende Säule der Cannabislegalisierung vorbereiten: ein Gesetz, welches in Modellregionen die Erprobung der kommerziellen Abgabe von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften ermöglicht.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Kappert-Gonther

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