Plant die Bundesregierung ein Vorgehen gegen missbräuchliche Abmahnungen nach dem Urheberrecht, wie bereits im Wettbewerbsrecht gültig, damit Stefan Böhme endlich keine Millionen mehr scheffeln kann?
Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther,
kürzlich wurde die Vermieterin einer Ferienwohnung erfolgreich für einen Urheberrechtsverstoß abgemahnt, da auf den Fotos der Ferienwohnung eine legal erworbene Fototapete abgebildet war (https://www.heise.de/news/Urteil-Fototapete-in-Gaestezimmer-als-Urheberrechts verletzung-7524441.html).
Dies ist sehr problematisch, da nach dem Urteil Menschen nicht einmal mehr Fotos ihrer Wohnungen veröffentlichen können, wenn darin möglicherweise auch legal erworbene Abbildungen zu sehen sind, auch wenn diese nicht der Zweck oder der Fokus des Bildes sind. Auch ist es nicht möglich eine Wand mit einer Fototapete aus dem Foto zu entfernen oder gar die Tapete zu entfernen, nur um ein Foto z.B. auf Instagram zu veröffentlichen! Bitte legen Sie dem Abmahnkönig/Millionär Stefan Böhme das Handwerk und verbieten Sie missbräuchliche Abmahnungen nach dem Urheberrecht, wie im Wettbewerbsrecht, zumindest was Fototapeten angeht, die ja viele Bürger in Ihren Wohnungen haben.
Sehr geehrte Frau F.
missbräuchliche Abmahnungen sind ein großes Problem. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist es adressiert. Es sollen Vorkehrungen gegen den Missbrauch von Kostenerstattungen für Abmahnungen nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb getroffen werden. Das von Ihnen genannte Beispiel der Fototapete veranschaulicht sehr gut, in welche absurde Situationen Betroffene kommen können, ohne dass die zugrundeliegenden urheberrechtlichen Regelungen im Vorfeld verständlich und handhabbar sind. Eine besondere Schwierigkeit der missbräuchlichen Abmahnung ist zudem, dass sich die abgemahnten Personen untereinander nicht kennen und deswegen nicht immer nachvollziehen können, dass sie es mit einer Masche zu tun haben.
Wenn jemand etwas unterschrieben hat, und sich herausstellt: Die Abmahnung war missbräuchlich, weil es eine Massenabmahnung war, dann soll diese Person sagen können: Ich fühle mich an diese Unterlassungsverpflichtung nicht mehr gebunden, und dann muss die Gegenseite vor Gericht gehen. Wir brauchen auch eine Klarstellung, dass bereits gezahlte Abmahngebühren und gezahlte Vertragsstrafen zurückgefordert werden können, wenn andere Betroffene im Nachhinein gerichtlich klären lassen, dass es sich um eine missbräuchliche Abmahnwelle handelt. Das würde Laien stärken. Gleichzeitig muss es in Fällen tatsächlicher Verstöße gegen das Urheberrecht und seriöser Abmahnungen weiter gewährleistet bleiben, dass die Verstöße geahndet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther