Mit Freude habe ich ihren Gesetzesentwurf zum CannKG gelesen. Was ist geplant falls ein Drittel oder mehr Staaten des internationalen UN Drogenvertrag gegen einen Austritt Deutschlands stimmen würden?
Wäre es nicht besser bzw. realistischer es hier wie Kanada zu machen und den UN-Drogenvertrag bei Cannabis einfach nicht mehr unzuwenden? Und was ist für die lange Übergangszeit bis zur Umsetzung des Gesetzes geplant? Werden dann Konsument*innen entkriminalisiert oder bleibt solange alles beim Alten?
Ich freue mich auf Ihre Antwort
Bernd Brennmann
Sehr geehrter Herr B.,
das Cannabiskontrollgesetz habe ich mit der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in den Bundestag eingebracht. Nach intensiver Beratung wurde es von der Koalition aus CDU/CSU und SPD abgelehnt. Bei einer möglichen erneuten Behandlung im Bundestag ist eine Anpassung des Entwurfs möglich. Insbesondere von der Legalisierung in Kanada, die in vielen Punkten den Vorschlägen im CannKG entspricht, können wir lernen. Der Entwurf des Cannabiskontrollgesetzes umfasst eine Regulierung der gesamten Handelskette. Er enthält auch eine Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten, um die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik umzugestalten. Ziel ist die rechtssichere Freigabe von Cannabis. Dazu ist u. a. eine (Teil-)Kündigung des Einheits-Übereinkommens von 1961 vorgesehen. Hätten Union und SPD den Gesetzentwurf nicht abgelehnt, hätten die Entkriminalisierung und die kontrollierte Abgabe längst umgesetzt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther