Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther
Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Petra Amrita J. •

Liebe Frau Kappert-Gonther, was haben Sie umsetzen können hinsichtlich nachhaltiger Entwicklungen, u.a. auch durch die Gemeinwohlökonomie (GWÖ)?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau J.,

vielen Dank für Ihre Frage. Wir Grüne wollen die Bereiche der Wirtschaft stärken, in denen langfristige Nachhaltigkeit mehr zählt als kurzfristige Rendite, und die oft auch einen Beitrag zur Demokratisierung der Wirtschaft leisten. Wir unterstützen daher einerseits Genossenschaften, da sie krisenfester und gemein-wohlorientierter als andere Rechtsformen sind. Andererseits fördern wir Sozialunternehmen, weil sie gesellschaftliche Anliegen mit unternehmerischem Handeln direkt mit sozial-ökologischen Zielen verbinden. Und wir begrüßen das Konzept der Gemeinwohlökonomie, weil es die Idee des Gemeinwohls in die privatwirtschaftliche Breite trägt. Dazu haben wir in dieser Legislaturperiode auch einen Antrag gestellt, in dem wir eine Gemeinwohl-Bilanz in Bundesunternehmen fordern (https://dserver.bundestag.de/btd/19/111/1911148.pdf).

Wir schaffen zielgruppenspezifische Finanzierungsinstrumente und wollen die Programme der klassischen Gründungs- und Innovationsfinanzierung ausweiten. Unser Ziel ist eine Gründungswelle neuer Genossenschaften und von sozial-ökologisch inspirierter und am Gemeinwohl orientierter Unternehmen. Dazu werden wir die Rahmenbedingungen für ihr Wirtschaften systematisch verbessern und bestehende Benachteiligungen beseitigen. Den Gründungszuschuss der Arbeitsagenturen wollen wir nicht allein vom wirtschaftlichen Gewinn, sondern auch von sozial-ökologischen Wirkungskriterien abhängig machen. Nicht genutzte Guthaben auf verwaisten Konten wollen wir – sofern keine Erbansprüche vorhanden sind – für einen Fonds nutzen, der zielgerichtet in nachhaltige und soziale Innovationen investiert.

Wir setzen uns für die Einführung einer Unternehmensform für Verantwortungseigentum ein. Immer mehr Unternehmer*innen verstehen ihr Unternehmen nicht als individuell konsumierbares Vermögen. Sie wollen, dass ihr Unternehmen nicht dem kurzfristigen Shareholder-Value dient, sondern langfristig ausgerichtet und dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Dafür brauchen sie eine Rechtsform, die eine hundertprozentige Vermögensbindung an das Unternehmen ermöglicht. Gewinne werden reinvestiert oder gespendet. Die Stimmrechte können von den Beschäftigten im Kollektiv oder von Einzelnen treuhänderisch gehalten werden – sie werden nicht an den/die Meistbietende*n verkauft, sondern ähnlich wie in anwaltlichen Partnerschaften, immer an aktiv mit dem Unternehmen verbundene Personen weitergegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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